Finanzen

Digitale Spiele-Sammlungen vererben: Probleme und Lösungen für Hinterbliebene

Das Vererben von digitalen Spiele-Sammlungen, wie sie beispielsweise auf der Plattform Steam zu finden sind, stellt sich als komplizierter heraus als gedacht. Laut einer Antwort des Steam-Supports auf eine Kundenanfrage ist es nicht möglich, ein Steam-Konto per Testament weiterzugeben. Valve, der Betreiber von Steam, erklärt deutlich, dass Steam-Konten und -Spiele nicht übertragbar sind. Dies kann für Hinterbliebene problematisch sein, insbesondere wenn das Konto gemeinsam genutzt oder Spiele geteilt wurden.

Obwohl Valve aus betriebswirtschaftlicher und technischer Sicht Gründe für diese Regelung hat, gibt es laut einem Bericht von „Ars Technica“ einen möglichen Umweg, um die Spiele-Bibliothek weiterzuführen: das sogenannte „Schummeln“. Trotz Verbots in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Zugangsdaten für die Hinterbliebenen aufgeschrieben und der Computer vererbt werden. Auf diese Weise dürfte es schwierig für Plattformbetreiber sein, den tatsächlichen Nutzer des Kontos zu identifizieren.

Ein wichtiger Aspekt, den Betroffene beachten sollten, ist die Notwendigkeit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung, die auch nach dem Tod des Kontoinhabers bestehen bleibt. Es wird empfohlen, diese Informationen in einem sicheren Dokument zusammenzufassen, um den Zugriff für die Hinterbliebenen zu erleichtern.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem digitalen Erbe auseinanderzusetzen. Die Verbraucherzentrale bietet einen umfassenden Online-Ratgeber mit wichtigen Tipps und Vorlagen für alle, die vorsorgen möchten. Dies beinhaltet nicht nur Onlinekonten, sondern auch Abonnements, elektronische Geräte und mehr. Es ist wichtig, diese Details zu regeln, um den Hinterbliebenen später unnötigen Aufwand zu ersparen.

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