Finanzen

Bürgergeld und Mehrbedarf: Anspruch und Höhe für Menschen mit Behinderung

Anspruch auf Mehrbedarf: Was bedeutet das Bürgergeld 2024 für Menschen mit Behinderung?

Seit Anfang des Jahres 2023 ist Hartz IV Geschichte und wurde durch das Bürgergeld ersetzt. Menschen mit Behinderungen haben auch Anspruch auf bestimmte Mehrbedarfe im Rahmen des Bürgergeldes. Für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des Regelsatzes, was 197,05 Euro zusätzlich zu den 563 Euro des Regelsatzes ergibt. Somit erhalten Menschen mit Behinderung insgesamt 760,05 Euro pro Monat.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Mehrbedarf für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung nur gewährt wird, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder andere Hilfen zur Eingliederung tatsächlich in Anspruch genommen werden. In Fällen wie Ausbildungen, in denen andere Hilfesysteme wie beispielsweise BAföG vorrangig sind, kann der Mehrbedarf möglicherweise nicht gewährt werden.

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Für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ sind, besteht auch ein Anspruch auf einen Mehrbedarf beim Bürgergeld. Ab einem Alter von 15 Jahren erhalten sie einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes, was 95,71 Euro zusätzlich zu den 563 Euro des Regelsatzes ausmacht. Insgesamt erhalten nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung somit 658,71 Euro pro Monat.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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