Finanzen

Beerdigungskosten von der Steuer absetzen: Das müssen Sie wissen

Entdecken Sie, welche Kosten das Finanzamt als Beerdigungskosten anerkennt

Beerdigungskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, wenn die Kosten die finanziellen Möglichkeiten des Nachlasses des Verstorbenen übersteigen. Laut § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tragen in der Regel die Erben die Kosten für die Bestattung. Doch auch Personen, die moralisch dazu verpflichtet sind, wie Freunde und Verwandte, können unter bestimmten Voraussetzungen die Beerdigungskosten steuerlich geltend machen. Dafür müssen jedoch alle vorhandenen Vermögenswerte des Verstorbenen genutzt werden, einschließlich Bargeld, Wertpapiere, Immobilien und Versicherungsleistungen wie aus einer Sterbegeldversicherung.

Die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen sind entscheidend für die Anrechenbarkeit der außergewöhnlichen Belastungen, da die Kosten nur berücksichtigt werden, wenn sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, die einkommens- und familienstandsabhängig ist. Das deutsche Steuerrecht legt eine Angemessenheitsgrenze von maximal 7500,00 Euro für die Geltendmachung von Beerdigungskosten fest. Kosten, die mit der Bestattung direkt zusammenhängen, wie Erd- oder Feuerbestattung, Traueranzeigen, Blumenschmuck, Sarg oder Urne, Grabstein und Danksagungskarten, fallen in der Regel unter diese Grenze.

Erben, die das Erbe ausschlagen, sind von der Verpflichtung zur Kostenübernahme befreit. Falls jedoch das Erbe zur Kostendeckung ausreicht und eine dritte Person die Kosten aus Goodwill übernimmt, hat diese Person einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erstattung gegen die Erben. Insgesamt sind Beerdigungskosten von der Steuer absetzbar, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten des Nachlasses überschreiten und alle erforderlichen Vermögenswerte des Verstorbenen eingesetzt wurden.

Alle News zu Finanzen News Telegram-Kanal

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"