Die Basisrente ist eine äußerst attraktive Form der privaten Altersvorsorge für Freiberufler, da sie eine erhebliche steuerliche Förderung bietet. Diese steuerliche Förderung ermöglicht es, Steuern in Altersvorsorgekapital umzuwandeln und einen beträchtlichen Zinseszins-Effekt zu erzielen. Durch diese steuerliche Betrachtung wird das zu versteuernde Einkommen, häufig im Bereich des Spitzensteuersatzes, in eine Phase transformiert, in der die Steuersätze tendenziell niedriger sind – nämlich die Rentenzeit. Dies macht die Basisrente besonders interessant für Freiberufler als Form der privaten Altersvorsorge.
Um die Rendite einer Basisrente zu berechnen, müssen die Nettobeiträge den Nettorenten gegenübergestellt werden. Es ist relativ einfach, die Summe der Nettobeiträge zu bestimmen, während die Summe der Nettorenten im Vorfeld aufgrund der Unwissenheit darüber, wie alt man wird, nicht bekannt ist. Daher dient die Sterbetafel der deutschen Lebensversicherer oder der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) als Berechnungsgrundlage.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein 50-jähriger Freiberufler zahlt monatlich 400,00 Euro in eine fondsgebundene Basisrente ein und erhält ab dem 67. Lebensjahr eine Rentenzahlung. Der Vergleich der Nettorenten mit den Nettobeiträgen zeigt über die gesamte Anspar- und Rentenphase hinweg eine Rendite nach Steuern von 4,25 Prozent pro Jahr. Bei einer Alternativanlage müsste eine höhere Rendite vor Steuern erwirtschaftet werden, damit nach Steuern ebenfalls 4,25 Prozent übrig bleiben.
Es wird erläutert, dass bei jüngeren Altersgruppen die Rendite in der Regel höher ist, insbesondere bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit einem hohen Aktienanteil. Der „Break-even-Point“, bei dem die eingezahlten Nettorenten die Summe der bezahlten Nettobeiträge erreichen, wird erreicht, wenn der 78. Lebensjahr eintritt. Ab diesem Zeitpunkt übersteigt die Summe der Nettorenten die Summe der Nettobeiträge, und das Plus der Nettorenten im Vergleich zu den Nettobeiträgen steigt kontinuierlich an.
Zusammenfassend bieten Basisrenten einige Vorteile: Die Rentenzahlung kann bereits mit dem 62. Lebensjahr beginnen, es gibt Flexibilität in Bezug auf die Hinterbliebenenrente, die Besteuerung der Erträge erfolgt erst im Rentenbezug mit in der Regel niedrigen Steuersätzen, und es besteht die Möglichkeit, die Kapitalanlage frei zu wählen. Dies macht Basisrenten zu einer interessanten und attraktiven Form der privaten Altersvorsorge für Freiberufler.