Finanzen

Arbeitsunlust durch Bürgergeld? Zwei Frauen aus ‚Hartz und Herzlich‘ berichten

Die unerwarteten Fallstricke des Minijobs für Bürgergeldempfänger

Mit der Erhöhung des Bürgergeldes und der Diskussion um dessen Auswirkungen wurden zu Beginn des Jahres 2024 hitzige Debatten ausgelöst. Die Christdemokraten warnten vor möglichen „Totalverweigerern“, die das höhere Bürgergeld und die Freibeträge ausnutzen könnten. Die Bürgergeldbezieherinnen Ela und Beate, bekannt aus der Sendung „Hartz und Herzlich“, teilen die Ansicht, dass sich Arbeit für sie nicht lohnt. Obwohl sie auf Minijob-Basis arbeiten, sind sie unzufrieden mit ihrem Einkommen.

Die Regelungen für Bürgergeldempfänger bezüglich eines Nebenjobs sind strenger als für Voll- oder Teilzeitkräfte. Die erzielten Einkünfte aus einem Minijob unterliegen bestimmten Grenzen und können zum Teil vom Bürgergeld abgezogen werden. Beate und Ela klagen darüber, dass von ihrem 520-Euro-Minijob nur 184 Euro übrigbleiben, da der Rest auf das Bürgergeld angerechnet wird. Diese Vorgehensweise sorgt bei den beiden Frauen für Frust und Unverständnis.

Die Berechnung der anrechnungsfreien Beträge und die Verrechnung von Einkommen und Bürgergeld sind komplex. Bürgergeldbezieher müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten, um keine Kürzungen ihrer Leistungen zu riskieren. Zusätzlich können Trinkgelder und kostenlose Verpflegung ebenfalls Einfluss auf die Bürgergeld-Leistung haben. Für unter 25-Jährige gelten ab Juli 2023 Sonderregelungen, die es diesen ermöglichen, ihr Einkommen aus einem Minijob vollständig zu behalten.

Trotz der Möglichkeit, durch einen Minijob zusätzliches Einkommen zu erzielen, sehen Bürgergeldempfänger wie Beate und Ela wenig finanzielle Vorteile darin, zu arbeiten. Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Minijobs in Bezug auf das Bürgergeld bleibt weiterhin bestehen und wirft Fragen nach der Effektivität der aktuellen Regelungen auf.

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Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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