Finanzen

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2024: Neuer Schutz für Schulden bei P-Konten

Ab dem 1. Juli 2024 werden die Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erneut angehoben. Dies bedeutet, dass mehr Geld auf dem Konto von Schuldnern vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt ist. Die neuen Pfändungsfreibeträge für das P-Konto gelten auch bei einer direkten Gehaltspfändung. Der Grund-Pfändungsfreibetrag für P-Konto-Inhaber ohne Unterhaltspflichten steigt von derzeit 1.450 Euro auf 1.500 Euro pro Monat. Unterhaltsberechtigte profitieren ebenfalls von höheren Freibeträgen, die ab 1. Juli 2024 gelten.

Ein P-Konto ist ein Girokonto, auf dem ein bestimmter Teil des Guthabens vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt ist. Die Einrichtung eines P-Kontos ist kostenlos. Jeder, der ein Girokonto hat und von einer Pfändung bedroht ist, kann ein P-Konto beantragen, einschließlich Selbstständiger und Freiberufler. Der Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto ist abhängig vom Einkommen des Kontoinhabers und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Für einen Kontoinhaber ohne Unterhaltspflichten beträgt der Grundfreibetrag ab dem 1. Juli 2024 1.500 Euro pro Monat.

Übersteigt das Guthaben auf dem P-Konto den Pfändungsfreibetrag, können Gläubiger den überschüssigen Betrag pfänden. Ein Berechnungsbeispiel zeigt, wie der Pfändungsfreibetrag ab dem 1. Juli 2024 angewendet wird. Weitere Informationen zum P-Konto und den Pfändungsfreibeträgen können auf den Websites des Bundesministeriums der Justiz und des Vereins „Für soziales Leben e.V.“ gefunden werden.

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