Finanzen

Alles, was du über den Gemeinderat im St. Wendeler Land wissen musst

Bei der Kommunalwahl 2024 am 9. Juni werden im St. Wendeler Land neue kommunale Räte gewählt. Der Gemeinderat, auch bekannt als Stadtrat in der Stadt St. Wendel, ist neben dem Bürgermeister das zweite Organ einer Gemeinde. Die Anzahl der Mitglieder in den Gremien variiert im St. Wendeler Land zwischen 27 (z.B. Oberthal) und 39 (St. Wendel).

Die Aufgaben des Gemeinderates sind äußerst vielfältig und werden als Selbstverwaltungsangelegenheiten bezeichnet. Dazu zählen unter anderem die Verantwortung für die Feuerwehr, Friedhöfe, Abfallbeseitigung, Trägerschaft der Kindergärten und Grundschulen, Museen, Sportstätten und vieles mehr. Der Rat verabschiedet den Haushalt, wählt die Beigeordneten als Stellvertreter des Bürgermeisters, stellt leitende Mitarbeiter ein, ernennt Beamte, Ehrenbürger und genehmigt den Jahresabschluss gemäß § 35 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG).

Alle Entscheidungen werden in Sitzungen getroffen, die in der Regel öffentlich sind und vom Bürgermeister geleitet werden. In Angelegenheiten wie Grundstücken, persönlichen Steuern oder Personalangelegenheiten wird jedoch nicht-öffentlich verhandelt. Der Gemeinderat kann per Geschäftsordnung beschließen, Sitzungen zu streamen, allerdings wird dieses Instrument im St. Wendeler Land bisher nicht genutzt.

Um die Sitzungen vorzubereiten, werden Themen in Ausschüssen vorberaten und teilweise beschlossen. Zu verschiedenen Themengebieten wie Finanzen, Personal, Naturschutz und Rechnungsprüfung werden Ausschüsse gebildet. Darüber hinaus können Beiräte für Jugendliche, Kinder oder ausländische Mitbürger eingerichtet werden, um ihre Interessen in die kommunale Arbeit einzubringen. Schließlich kann der Gemeinderat unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videokonferenz tagen.

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