Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission weitreichende Vorschläge zur Reduzierung bürokratischer Hürden für Unternehmen vorgestellt. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Schmitt hebt hervor, dass diese Maßnahmen ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU seien. Insbesondere die Notwendigkeit für weniger Bürokratie und mehr Freiräume für Unternehmen wird betont. Die neuen Regelungen sollen die Belastungen durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung verringern und die Effizienz im Unternehmenssektor steigern, was auf großes Interesse stößt.

Die Vorschläge beinhalten unter anderem Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die bestimmte Berichtspflichten für Unternehmen über die steuerlichen Vorgaben hinaus hinausgestellt hat. Laut den Plänen gilt die neue Regelung erst ab 2027 und betrifft nur Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro. Ursprünglich hätten diese Pflichten bereits für Unternehmen ab 50 Beschäftigten und 8 Millionen Euro Umsatz gegolten.

Vereinfachung der Sorgfaltspflichten und der EU-Taxonomie

Des Weiteren werden die Sorgfaltspflichten (CSDDD) reduziert, sodass Unternehmen künftig lediglich ihre direkten Zulieferer überprüfen müssen. Die Häufigkeit dieser Prüfungen wird von jährlich auf alle fünf Jahre gesenkt. Eine EU-weite Haftungsregelung soll zudem entfallen. Die EU-Taxonomie bleibt zwar bestehen, wird jedoch weniger bürokratisch gestaltet. Ziel dieser Maßnahmen ist, die administrative Last für Unternehmen erheblich zu senken und damit deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Zusätzlich wird der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) überarbeitet, um insbesondere kleinere Firmen zu entlasten. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass importierte Produkte die gleichen CO₂-Kosten tragen wie in der EU produzierte Waren. Schmitt sieht in diesen Maßnahmen wichtige Forderungen aus der Rheinland-Pfälzischen Erklärung für energieintensive Unternehmen berücksichtigt.

Reaktionen der Wirtschaft und politische Bedenken

Die Initiative zur Bürokratieabbau wird auch von der IDW unterstützt, die am 20. Januar 2025 in einem Schreiben an die EU-Kommissare Vorschläge zur Reduzierung der bürokratischen Belastungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterbreitet hat. Hierzu gehört die Forderung nach einer globalen Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des EU-Green-Deal-Rechtsrahmens. Unternehmer äußern sich positiv über die Vorschläge, empfinden jedoch die derzeitigen Anforderungen als belastend.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. SPD-Abgeordneter René Repasi befürchtet, dass das geplante Lieferkettengesetz durch die Verschiebung um zwei Jahre seine Wirksamkeit verlieren könnte. Ähnlich äußerte sich die Grüne Europaabgeordnete Anna Cavazzini, die die Vorschläge als unzureichend und potenziell schädlich kritisiert. Einige Unternehmen könnten gar von Berichtspflichten und CO₂-Abgaben auf Importe ausgenommen werden.

Die Kommission hat angekündigt, die Produktion klimafreundlicher Technologien in der EU fördern zu wollen, und plant zur Finanzierung dieser Maßnahmen eine Aufstockung eines EU-Finanzierungsprogramms um 2,5 Milliarden Euro. Die Vorschläge müssen jedoch noch mit dem Europaparlament verhandelt werden, was den weiteren Verlauf dieser Initiativen entscheidend beeinflussen könnte.

Insgesamt steht die EU vor der Herausforderung, Faktoren wie geopolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in die Gestaltung ihrer Politiken einzubeziehen, während gleichzeitig das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verfolgt wird. Diese neuen Maßnahmen könnten einen bedeutenden Beitrag zu einer wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren europäischen Wirtschaft leisten.