Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, hat sich vehement für die Abschaffung des Elterngelds ausgesprochen. In einer aktuellen Analyse bezeichnet er diese staatliche Unterstützung als „nice to have“, jedoch nicht als prioritär. Fuest stellt in Frage, ob das Elterngeld tatsächlich jenen Familien zugutekommt, die es wirklich benötigen, da viele Empfänger finanziell gut ausgestattet sind. Er fordert eine Überprüfung staatlicher Leistungen hinsichtlich ihrer Zielgenauigkeit. Eine potentielle Lösung könnte eine generelle Kürzung des Elterngelds um 50 Prozent oder sogar schrittweise Streichungen sein.

Aktuellen Schätzungen zufolge belastet das Elterngeld den Bundeshaushalt mit rund acht Milliarden Euro jährlich. Es wurde 2007 eingeführt, um den betroffenen Eltern nach der Geburt eines Kindes einen finanziellen Ausgleich zu bieten und ihren vorherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Jedoch gab es seit Einführung des Elterngeldes keinen Inflationsausgleich. Dies führte dazu, dass das Elterngeld bis 2023 rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren hat, so eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

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Der Kaufkraftverlust des Elterngelds

Nach den Berechnungen des IW hätten Eltern ohne eigenes Einkommen, die derzeit einen Mindestbetrag von 300 Euro monatlich erhalten, bis 2023 Anspruch auf 413 Euro gehabt, um den inflationsbedingten Wertverlust auszugleichen. Auch Eltern, die den Höchstsatz von 1.800 Euro beziehen, haben an Kaufkraft eingebüßt; dieser hätte auf 2.480 Euro steigen müssen. Die Tatsache, dass der Höchstsatz jahrelang nicht angepasst wurde, führt dazu, dass mittlerweile immer mehr Familien diesen Betrag erreichen, was die Kosten und die Unterstützung in Frage stellt.

Die Forderungen nach einem Inflationsausgleich sind laut dem IW dringend erforderlich, um das Sicherungsniveau für Familien mit höheren Einkommen zu sichern. Zusätzlich gab es bereits Schritte zur Begrenzung des Elterngeldes: Ab April 2025 dürfen Eltern Elterngeld nur erhalten, wenn ihr gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze wurde bereits im April 2023 von 300.000 Euro auf 250.000 Euro gesenkt.

Politische Perspektiven

Die gescheiterte Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte ursprünglich im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Elterngeld versprochen, die jedoch nicht umgesetzt wurden. Fuest und Reint Gropp, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, kritisieren gemeinsam die Subventionierung nahezu aller Bereiche ohne die notwendige Zielgenauigkeit. Gropp beschreibt die Pendlerpauschale beispielsweise als „aus der Zeit gefallen“ und betont die Gefahr steigender Lohnnebenkosten durch eine dauerhaft fortgeschriebene Rentenversicherung.

In der Gesamtheit zeigt sich, dass die Debatte um das Elterngeld nicht nur eine Frage der finanziellen Unterstützung für Familien ist, sondern auch die Herausforderungen und Prioritäten des deutschen Sozialstaates widerspiegelt. Ein Umdenken in Bezug auf staatliche Leistungen und deren gerechte Verteilung scheint dringend geboten.

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Für weitere Details zu den Hintergründen des Elterngeldes verweisen wir auf die umfassenden Analysen von Remszeitung, ZDF und Tagesschau.