Wirtschaft

Bürgergeld: Mitwirkungspflichten und Sanktionen – Was Betroffene wissen müssen

Die häufigsten Gründe für Sanktionen beim Bürgergeld

Das Bürgergeld, das früher als Hartz IV bekannt war, ist eine staatliche Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Um diese Leistung zu erhalten, müssen bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden, drohen Sanktionen in Form von Kürzungen der Geldzahlungen. Bürgergeld wird an Personen ausgezahlt, die trotz Erwerbsfähigkeit ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können und bestimmte Alters- und Aufenthaltskriterien erfüllen.

Das Vermögen der Antragsteller spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung des Bürgergeldes. Es gibt bestimmte Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, damit die Leistung gewährt wird. Der Bürgergeld-Regelsatz variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder im Haushalt. Zusätzlich zu den Regelungen übernimmt das Jobcenter angemessene Kosten für Miete und Heizung.

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Sanktionen beim Bürgergeld erfolgen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen. Beispielsweise kann das Geld gekürzt werden, wenn Empfänger bestimmten Anforderungen nicht nachkommen, wie der Annahme einer zumutbaren Arbeitsstelle oder der Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Höhe der Kürzungen variiert je nach Art und Anzahl der Verstöße und kann bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate betragen.

Um Sanktionen wieder loszuwerden, ist es wichtig, die Pflichtverletzungen zu beheben. Nach Ablauf des Minderungszeitraums wird die Sanktion automatisch aufgehoben. Bei ungerechtfertigten Kürzungen haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. In solchen Fällen sollten sie von Beratungsstellen Unterstützung erhalten.

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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