Wirtschaft

3,3 Milliarden Euro Weiterbildungsförderung

Alles über das neue Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen

Die Bundesregierung plant, die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern mit rund 3,3 Milliarden Euro zu fördern. Ab April 2024 wird dies durch eine Gesetzesänderung ermöglicht. Die Maßnahme soll den Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft unterstützen, was die Einführung des sogenannten Qualifizierungsgeldes als Lohnersatz am 1. April 2024 beinhaltet. Arbeitnehmer erhalten während ihrer Weiterbildung Geld von der Arbeitsagentur anstelle ihres Gehalts, was 60 Prozent des Nettogehalts entspricht, oder 67 Prozent für Angestellte mit Kindern.

Das Qualifizierungsgeld wird durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert und beträgt insgesamt 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die örtlichen Agenturen für Arbeit entscheiden über die konkrete Mittelverwendung. Unternehmen können die Förderung beantragen, vorausgesetzt, ein bestimmter Prozentsatz ihrer Belegschaft ist von Qualifizierungsbedarf betroffen. Eine Mindestdauer von 120 Stunden wird für die berufliche Weiterbildung vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen die Lerninhalte über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen, um förderfähig zu sein.

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Der Strukturwandel in verschiedenen Branchen erfordert eine Anpassung der Qualifikationen der Arbeitnehmer, was sowohl die Industrie als auch andere Sektoren betrifft, darunter das Verlagswesen, Banken, Versicherungen und den Einzelhandel aufgrund der Digitalisierung. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen einen Qualifizierungsbedarf von 20 Prozent nachweisen, während bei kleineren Unternehmen mit weniger Beschäftigten 10 Prozent ausreichen. Zudem müssen betriebsbezogene Regelungen oder Tarifverträge den Bedarf für Qualifizierungsmaßnahmen festhalten.

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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