Wetteraukreis

Frankfurt: Fahrrad-Demo auf der A5 darf stattfinden – Gericht kippt Verbot!

Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf am 29.09.2024 durch Frankfurt radeln, nachdem das Verwaltungsgericht die Vorab-Verbote der Stadt Frankfurt für rechtswidrig erklärte und somit die Versammlungsfreiheit stärkt!

Die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Stadt Frankfurt die Nutzung der Autobahn A5 für die Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ nicht verbieten darf. Der Demonstrationszug ist für den 29. September 2024 von 14 bis 17 Uhr geplant und soll durch die Frankfurter Innenstadt zur Anschlussstelle Niederrad auf die A5 in Richtung Kassel führen. Anlass sind die umstrittenen Ausbaupläne der A5 und eine kürzlich veröffentlichte Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH.

Trotz Sicherheitsbedenken von Polizei und Behörden, die vor einem Verkehrskollaps durch eine Vollsperrung der Autobahn warnen, hielt das Gericht die geplante Route für notwendig, um die Versammlungsfreiheit zu wahren. Die Stadt muss nun die ursprüngliche Route genehmigen, da der Demonstrationszug über den Teil der A5 führt, der von den Ausbauplänen betroffen ist. Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, wie laut Informationen von www.wetterau.news berichtet.