Am 12. März 2025 stehen in der Abfallentsorgung wichtige Änderungen an, die sowohl Verbraucher als auch Umwelt betreffen. Hauptsächlich betrifft dies den Umgang mit Spielzeug und elektronischen Geräten, die nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen. Besonders bei Spielzeug gilt es, einige Grundsätze zu beachten. Gut erhaltenes Spielzeug kann verschenkt oder verkauft werden, während unbrauchbare Kleinteile und beschädigte Stofftiere in den Restmüll gehören. Auch größere defekte Teile, wie Dreiräder oder Puppenhäuser, sind im Sperrmüll richtig aufgehoben. Um diese abzuholen, ist in den meisten Städten ein Termin erforderlich, berichtet Ruhr24.
Ein wichtiger Aspekt der Abfalltrennung betrifft zudem elektronisches Spielzeug, wie Spielekonsolen oder ferngesteuerte Autos. Diese dürfen keinesfalls im Restmüll oder in die Gelbe Tonne, sondern müssen über die Elektroschrottsammlung auf Wertstoffhöfen und Deponien entsorgt werden. Der Grund dafür ist, dass Elektroschrott nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Kupfer und Glas enthält, sondern auch schädliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Cadmium. Die richtige Entsorgung ist somit nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Beitrag zum Umweltschutz.
Neues Abfallverbot ab 2025
Laut dem Verbraucherschutzforum werden ab 2025 bestimmte Stoffe im Restmüll verboten. Dies geschieht im Rahmen der Bemühungen, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltressourcen zu schonen. Die Vorschriften werden insbesondere für schadstoffhaltige Materialien verschärft, die nun eine gesonderte Entsorgung erfordern. Das betrifft nicht nur chemische Inhaltsstoffe aus Waschmitteln, sondern auch andere gefährliche Abfälle, die nicht in den Biokreislauf gelangen sollen.
Der Umgang mit Elektroschrott ist ebenfalls kritisch, da im Jahr 2020 nur 44,1 Prozent der verkauften Elektroaltgeräte getrennt gesammelt wurden. Dies steht im Widerspruch zu den vorgeschriebenen Quoten von mindestens 65 Prozent. Obwohl rund 80 Prozent der getrennt erfassten Geräte recycelt werden, besteht Verbesserungsbedarf in der Vorbereitung zur Wiederverwendung. Daher ist es wichtig, dass Verbraucher ihre elektronischen Geräte ordnungsgemäß an Wertstoffhöfen, großen Elektromärkten oder Supermärkten abgeben.
Kreislaufwirtschaft und Recycling
Der NABU hebt hervor, dass Elektroschrott nicht nur problematische Schadstoffe enthält, sondern auch wertvolle Ressourcen freisetzt, wenn er korrekt recycelt wird. Mechanische, thermische und chemische Prozesse sind notwendig, um Materialien voneinander zu trennen und sie wiederverwertbar zu machen. Innovative Technologien zur Rückgewinnung kritischer Metalle und Kunststoffe sind vorhanden, doch die Umsetzung muss verbessert werden, um qualitativ hochwertiges Recycling zu gewährleisten.
Deutschland hat trotz existierender Regelungen noch Nachholbedarf in der Abfallwirtschaft. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Schweden und Großbritannien liegt die Sammelmenge bei nur 8,6 kg pro Einwohner. Um die Ziele der EU und nationale Rahmenbedingungen einzuhalten, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Verbrauchern gefordert, um die Rückgabe von Altgeräten zu fördern und das Recycling zu optimieren.