In der Rathenower Gartensparte Fortschritt an der Semliner Straße haben Baumfällungen für viel Aufregung gesorgt. Nach Angaben von maz-online.de ist die Zahl der Pächter in den letzten fünf Jahren von über 100 auf weniger als 30 gesunken. Als Hauptgründe für diesen Rückgang gelten die drastische Erhöhung der Pacht von 11 auf 50 Cent pro Quadratmeter und wachsende Zweifel vieler Kleingärtner an der Zukunft ihrer Sparte.

Besondere Besorgnis erregt jedoch die kürzliche Fällung mehrerer jahrzehntealter Walnussbäume und zahlreicher Obstbäume. Anwohner berichten von umfassenden Baumfällungen auf frei gewordenen Parzellen seit Anfang Februar. Eine Anwohnerin äußerte, dass diese Fällungen möglicherweise unrechtmäßig seien.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kreissprecher Martin Kujawa stellte klar, dass die Baumfällungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Laut hausjournal.net gilt gemäß Paragraf 2 der Baumschutzverordnung des Landkreises Havelland, dass der Schutz von Bäumen nicht für Kleingartenflächen relevant ist. Das bedeutet, dass Fällungen in diesen Anlagen grundsätzlich ohne Genehmigung möglich sind.

Ausnahmen bestehen, wenn geschützte Tierarten betroffen sind, wie es in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes festgeschrieben ist. Hierbei liegt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regelungen beim Grundstückseigentümer.

René Riep, Geschäftsführer des Nabu-Regionalverbandes Westhavelland, äußerte, dass die Fällungen aus ökologischer Sicht bedauerlich sind, besonders da die Bäume wertvolle Ökosystemdienstleistungen bieten. Diese Perspektive wird durch Informationen aus berlin.de unterstützt, wo die Bedeutung von Bäumen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie für die Verbesserung des Stadtklimas hervorgehoben wird.

Ökologische Überlegungen und Alternativen

Die Fällungen haben nicht nur rechtliche, sondern auch ökologische Implikationen. Laut den Ausführungen von hausjournal.net kann die Fällung von Bäumen in Kleingärten von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter der Verkehrssicherheit und dem Artenschutz. Bäume, die eine akute Gefahr darstellen, dürfen auch während der Vegetationsperiode gefällt werden, aber die Fällung muss stets dokumentiert und ordnungsgemäß genehmigt werden.

Es gibt viele Alternativen zur Fällung, die ökologisch nachhaltiger sind, wie etwa Kronensicherung, Baumverjüngung und Ersatzpflanzungen. Das Thema der Ersatzpflanzungen wird ebenfalls intensiv diskutiert, da die untere Naturschutzbehörde bei genehmigten Fällungen dazu verpflichtet ist, ökologische Ausgleichmaßnahmen festzulegen.

Die aktuellen Entwicklungen in der Rathenower Gartensparte stehen beispielhaft für die Herausforderungen und Debatten, die im Kontext von Urbanisierung und Naturschutz immer wieder auftreten. Die Balance zwischen menschlichen Bedürfnissen und dem Schutz der Umwelt bleibt eine zentrale Thematik, die nicht nur in Rathenow, sondern auch in vielen anderen Regionen der Bundesrepublik immer wieder neu verhandelt werden muss.