Sport

Bundesgerichtshof entscheidet über Abberufung von Hannover 96 Geschäftsführer

Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 wird der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung am 16. Juli verkünden. Vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe hatte das Landgericht Hannover Kinds Abberufung 2022 für nichtig erklärt. Das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung gegen diese Entscheidung zurück. Während der Verhandlung in Karlsruhe äußerte der Karlsruher Senat jedoch Zweifel an der Einschätzung der Vorinstanzen.

Der 79 Jahre alte Martin Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter im Bereich des Profifußballs bei Hannover 96. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll sicherstellen, dass der Mutterverein die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft besitzt. Um dieses Prinzip durchzusetzen, ist der Geschäftsführer der Management GmbH bei Hannover 96 im Mutterverein verortet. Diese gehört vollständig dem Mutterverein, nicht der Kapitalseite um Martin Kind.

Die Führung des e.V. setzte Kind im Juli 2022 als Geschäftsführer der Management GmbH ab, was zu langjährigen Streitigkeiten zwischen den Parteien führte. Kind konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen seine Abberufung verteidigen, da 2019 der sogenannte Hannover-96-Vertrag zwischen Vereins- und Kapitalseite geschlossen wurde, der ihr Verhältnis regelt. Laut diesem Vertrag kann die Satzung der Management GmbH nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats geändert und ein Geschäftsführer nur mit seiner Zustimmung abgesetzt werden.

Die bevorstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte weitreichende Folgen für die 50+1-Regel im deutschen Profifußball haben. Der Ausgang des Rechtsstreits wird die Beziehung zwischen Vereins- und Kapitalseite bei Hannover 96 maßgeblich beeinflussen und potenziell die Zukunft von Martin Kind als Geschäftsführer des Profifußball-Bereichs bestimmen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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