FlensburgLübeck

Risiko Gehweg: Gericht erlaubt Höhenunterschiede bis 3 cm!

VorfallSturz, Verletzung
OrtLübeck
Verletzte1
UrsacheUnebenheiten im Gehweg, Verkehrsicherungspflicht verletzt

Fußgänger aufgepasst! Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Lübeck sorgt für Aufregung: Unebenheiten auf Gehwegen sind jetzt offiziell als zumutbar anerkannt! Ein Fußgänger war über eine Kante mit einem Höhenunterschied von 2,5 Zentimetern gestolpert und landete im Krankenhaus. Er forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld, da er die Stadt für die Verletzungen verantwortlich machte. Doch die Behörden wiesen die Vorwürfe zurück und behaupteten, die Verkehrssicherungspflicht sei erfüllt.

Das Gericht entschied jedoch: Fußgänger müssen mit Höhenunterschieden von bis zu drei Zentimetern rechnen. Diese Unebenheiten sind demnach unvermeidbar und nicht immer als Gefahr einzustufen. Der Fall hat die Debatte über die Sicherheit auf Gehwegen neu entfachte und zeigt, wie wichtig es ist, aufmerksam zu sein, während man sich auf den Bürgersteigen bewegt. Für weitere Details zu diesem brisanten Urteil, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.shz.de.

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
shz.de