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AfD im Fokus: Wer entscheidet über Wahlrecht nach dem ersten Gang?

Wiebke Muhsal wird von der AfD zur Kandidatin für die Landtagspräsidentschaft nominiert und sorgt für Aufregung in Thüringen, während der Verfassungsgerichtshof über das Wahlvorschlagsrecht der Partei entscheiden könnte!

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat Wiebke Muhsal als Kandidatin für das Amt der Landtagspräsidentin nominiert. Dies erfolgt im Kontext von rechtlichen Auseinandersetzungen über das Wahlvorschlagsrecht, wo die AfD das alleinige Vorschlagsrecht für die ersten beiden Wahlgänge beansprucht. Für den dritten Wahlgang sehen jedoch mehrere Fraktionen, darunter die CDU und die Linke, die Möglichkeit vor, auch andere Kandidaten zuzulassen. Diese Differenzen könnten bald vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof behandelt werden, da die Rechtslage unklar ist, berichtet lomazoma.com.

Wiebke Muhsal, die 2009, 2014 und 2019 das Direktmandat im Wahlkreis Saale-Holzland II von der CDU errang, erzielte bei der letzten Landtagswahl 38,9 Prozent der Erststimmen. Die 38-Jährige ist seit 2013 Mitglied der AfD und war zwischen 2014 und 2019 bereits Landtagsabgeordnete. Ihre politische Karriere wird jedoch von einem Betrugsfall überschattet: 2017 wurde sie wegen der rückwirkenden Verlängerung eines Arbeitsvertrags verurteilt, was zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro führte. Mit diesen Mitteln soll sie zusätzliche Ausgaben für Büromaterial, ein Handy und einen Internetauftritt gedeckt haben.