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Neue Gesetzespläne: Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft und für Heimtiere

Das Bundeskabinett hat Gesetzespläne von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) gebilligt, die strengere Tierschutzvorgaben für Tiere in der Landwirtschaft und Heimtiere vorsehen. Diese neuen Vorgaben zielen darauf ab, den Tierschutz zu stärken und die bestehenden Regeln an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, strengere Regelungen für den Online-Handel mit Heimtieren und zusätzliche Beschränkungen für Eingriffe wie das Kürzen von Schwänzen bei Ferkeln.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das geplante grundsätzliche Verbot, Tiere angebunden zu halten. Es ist vorgesehen, bestimmte Ausnahmen für bestehende Betriebe in der Rinderhaltung, insbesondere in Süddeutschland, unter strengen Auflagen zu genehmigen. Nach der Billigung durch das Kabinett wird der Gesetzentwurf nun an den Bundestag weitergeleitet. Bereits im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern.

Die neuen Gesetzesvorgaben spiegeln das Bemühen der Regierung wider, den Schutz von Tieren zu priorisieren und sicherzustellen, dass sie angemessene Lebensbedingungen erhalten. Durch die Einbindung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Regelungen effektiver und praxistauglicher gestaltet werden, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Die Verabschiedung dieser Gesetzespläne markiert einen wichtigen Schritt in Richtung strengerer Tierschutzstandards in Deutschland und sendet ein Signal an die Gesellschaft, dass der Schutz von Tieren ernst genommen wird.