Reisen

Wie man mit einer plötzlichen Urlaubssperre bei Aida und „Mein Schiff“ umgeht

Aida und „Mein Schiff“: Ist der Chef Schuld an der geplatzten Reise?

Ein geplanter Urlaub auf einem Aida- oder „Mein Schiff“-Kreuzfahrtschiff kann schnell zum Alptraum werden, wenn der Chef plötzlich eine Urlaubssperre verhängt. Doch was tun, wenn die lang ersehnte Reise in Gefahr ist?

Die Ursachen für eine solche unerwartete Urlaubssperre können vielfältig sein, angefangen von Personalmangel bis hin zu unvorhergesehenen Großaufträgen oder gar Insolvenzen. Diese Situation betrifft nicht nur die Passagiere von Aida- und „Mein Schiff“-Kreuzfahrten, sondern auch andere Reisende. Ein renommierter Hamburger Anwalt hat wichtige Tipps und Tricks verraten, um sich in einem solchen Fall zu behaupten.

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Immer öfter hört man in Kreuzfahrt-Communities oder auf Social-Media-Plattformen von plötzlichen Urlaubssperren, die die Reisepläne der Betroffenen durchkreuzen. So berichtet eine Frau beispielsweise von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers, die ihre geplante Aida-Kreuzfahrt in die Karibik für das Jahr 2025 zunichte machte. Was nun?

Egal ob Aida, „Mein Schiff“, Costa oder MSC – die Devise lautet Ruhe bewahren und handeln. In vielen Fällen können die Urlaubspläne gerettet werden, beispielsweise durch eine Umbuchung. Dr. Stefan Zimmermann, Spezialist für Reiserecht aus Hamburg, gibt zu bedenken: „Wurde der Urlaub ordnungsgemäß genehmigt und erst danach gebucht, kann bei einer Urlaubssperre ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Übernahme der Stornokosten bestehen.“

Details müssen jedoch in jedem Einzelfall arbeitsrechtlich geprüft werden. Wer den Konflikt mit dem Arbeitgeber vermeiden möchte, hat jedoch auch andere Möglichkeiten. Betroffene können auch ohne juristische Unterstützung aktiv werden und zunächst mit dem Reisebüro oder direkt mit dem Reiseveranstalter, wie Aida oder Tui Cruises, verhandeln.

„Oft zeigen sich gerade Kreuzfahrtveranstalter sehr entgegenkommend“, betont Zimmermann. Zudem weist der Experte darauf hin: „Sollten durch eine Verlegung Mehrkosten entstehen, die unter den Stornierungskosten liegen, könnten diese unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten als Schaden vom Arbeitgeber übernommen werden.“ So bleiben die Betroffenen zumindest nicht auf den Mehrkosten sitzen. Dennoch gibt es gewisse Einschränkungen zu beachten.

„Mehrkosten für eine Umbuchung, die höher als die Stornierungskosten sind, müssten wahrscheinlich vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, sofern sie die Stornierungskosten übersteigen“, warnt der Fachanwalt. Trotz der rechtlichen Aspekte sind die enttäuschten Urlauber vor allem über den Verlust ihrer Aida- oder „Mein Schiff“-Reisen verärgert, bei denen die Vorfreude über Monate hinweg kontinuierlich gestiegen ist…

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
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