Ab dem 5. März 2025 können deutsche Reisende eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Reisen nach Großbritannien beantragen, die ab dem 2. April 2025 verpflichtend sein wird. Diese Maßnahme betrifft Reisende aus EU-Staaten und soll Sicherheitskontrollen verbessern sowie zusätzliche Einnahmen generieren. Die Genehmigung ist an den Reisepass gebunden und kostet etwa 12 Euro (10 Britische Pfund). Die britische Regierung erwartet durch diese Neuregelung eine Optimierung der Einreisekontrollen und einen leichteren Zugang zu wichtigen Informationen für die Reisenden.

Bisher reichte der deutsche Reisepass für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, jedoch wird die ETA eine Genehmigung für mehrere Reisen innerhalb von zwei Jahren ermöglichen, wobei jeder Aufenthalt bis zu sechs Monate dauern darf. Diese zeitliche Flexibilität ist besonders für Reisende vorteilhaft, die häufig nach Großbritannien reisen möchten. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Antragstellung online über das offizielle Regierungsportal oder die ETA-App erfolgt, wobei ein Foto des Reisepasses und ein Gesichtsfoto hochgeladen werden müssen.

Details zur Antragstellung

Die Beantragung der ETA kann bis zu drei Tage in Anspruch nehmen, obwohl viele Anträge automatisiert innerhalb weniger Minuten entschieden werden. Reisende sind selbst dafür verantwortlich, ihre Genehmigung rechtzeitig zu beantragen, insbesondere bei Direktbuchungen. Besonders wichtig ist, dass bei Pauschalreisen der Reisevermittler vor Vertragsabschluss über alle relevanten Einreiseanforderungen informiert.

Ein weiterer Punkt, der betont werden sollte, ist, dass für Kinder, einschließlich Babys, ebenfalls eine separate ETA beantragt werden muss. Die Genehmigung wird per E-Mail zugestellt und bleibt für zwei Jahre gültig. Auch wenn für Reisende, die lediglich in Großbritannien umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen, keine ETA erforderlich ist, müssen alle anderen Antragssteller die neuen Regelungen beachten.

Relevante Fristen und Änderungen

Die britische Regierung plant, die ETA-Beantragung ab dem 27. November 2024 auch für berechtigte Nicht-Europäer zu öffnen, wobei diese bereits ab dem 8. Januar 2025 eine ETA beantragen müssen. Dies zeigt die zunehmende Digitalisierung des britischen Grenz- und Einwanderungssystems, das sich an internationalen Vorbildern orientiert. Die Einführung ähnlicher Systeme, wie das ETIAS in der EU, steht ebenfalls bevor und soll Reisenden aus Drittstaaten ohne Visumspflicht ab Mitte 2025 zugutekommen.

Für weitere Informationen zur ETA und den damit verbundenen Anforderungen können Interessierte die offiziellen Informationen auf GOV.UK abrufen. Hier sind auch aktuelle Entwicklungen und mögliche Änderungen der Gebühren sowie weitere Details zur Beantragung zu finden. Die britische Regierung befindet sich in der finalen Phase der Umsetzung dieser Maßnahmen und arbeitet eng mit Airlines und anderen Transportanbietern zusammen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.