Reisen

Urlaub während Krankschreibung – Was ist erlaubt?

Während einer Krankschreibung sind Beschäftigte verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung behindert. Es ist nicht zwingend erforderlich, während einer Krankmeldung im Bett zu bleiben. Es kann sogar förderlich für die Genesung sein, spazieren zu gehen oder sich im Freien zu erholen. Die Möglichkeit, anderen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, hängt von der individuellen Situation und ärztlichen Empfehlungen ab. Doch die Frage bleibt: Darf man trotz einer Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Die Antwort darauf ist nicht eindeutig. Experten raten, dass der Erholungszweck im Vordergrund stehen sollte, wenn man trotz einer Krankschreibung in den Urlaub fährt. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Atemwegserkrankungen, könnte es sinnvoll sein, in die Berge oder ans Meer zu reisen. Allerdings sollte der Urlaub nicht der Genesung entgegenwirken, da dies negative Konsequenzen haben kann. Ein Beispiel wäre, mit einer akuten Grippe zum Snowboarden zu fahren, was zu Abmahnung oder sogar zu fristloser Kündigung führen könnte.

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Es wird empfohlen, den Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor einer Reise auszustellen, kann hilfreich sein. Offene Gespräche schaffen Vertrauen und können Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beseitigen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von über sechs Wochen und Bezug von Krankengeld ist die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich, um den Krankengeldbezug nicht ruhen zu lassen.

Im Falle einer Krankmeldung im Urlaub ist es wichtig, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, sodass man Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber hat. Daher gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wenn man im Urlaub erkrankt.

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