Reisen

Urlaub trotz Krankschreibung: Was ist erlaubt und was nicht?

Während einer Krankschreibung sind Beschäftigte verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung behindert, jedoch bedeutet das nicht zwingend, dass man das Bett hüten muss. Spaziergänge an der frischen Luft oder andere Freizeitbeschäftigungen könnten je nach ärztlicher Empfehlung zur Erholung beitragen. Doch die Frage bleibt: Darf man während einer Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Die Antwort darauf ist differenziert. Wenn der Urlaub der Genesung dient, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, kann die Reise förderlich sein. Allerdings sollte der Erholungszweck im Vordergrund stehen. Wenn der Urlaub jedoch der Genesung entgegenwirkt, muss dieser abgesagt werden, um arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Andernfalls drohen bei Zuwiderhandlung Konsequenzen wie Abmahnungen oder im schlimmsten Fall fristlose Kündigungen.

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Experten raten dazu, den Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Empfohlen wird zudem, vor Reisen eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen. Offene Gespräche schaffen Vertrauen und verhindern Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Arbeitsunfähigkeit. Bei längeren Krankheitszeiten sollte die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden, um den Krankengeldbezug nicht zu gefährden.

Im Falle einer Krankmeldung im Urlaub ist es wichtig, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Urlaubstage, die man krank im Bett verbringt, werden gemäß dem Bundesurlaubsgesetz nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Bei einer korrekten Krankmeldung während des Urlaubs besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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