Reisen

Streit um Geldgeschenk: Berliner Familie muss Bürgergeld zurückzahlen

Unglaubliche Enthüllung: Reise nach Mekka führt zu Rückzahlung an Jobcenter

Eine Familie in Berlin, die Bürgergeld bezog, wurde dazu verpflichtet, über 22.000 Euro an das Jobcenter zurückzuzahlen. Diese Entscheidung erging aufgrund eines teuren Geldgeschenks für eine Pilgerreise nach Mekka, das als Einkommen angerechnet wurde. Obwohl die Familie gegen das Urteil vorging, blieb das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hart in seiner Entscheidung. Der Betrag setzt sich aus Leistungen zusammen, die das Ehepaar und ihr Kind von Mitte 2018 bis Ende 2019 erhielten – trotz eines Geldgeschenks von 62.250 Euro von einer Nachbarin.

Das Jobcenter erfuhr erst im Rahmen von Betrugsermittlungen von dem hohen Geldgeschenk. Da es über der freien Geschenkgrenze von 16.500 Euro lag, forderte das Jobcenter die Leistungen zurück, mit der Begründung, dass die Familie zu diesem Zeitpunkt nicht hilfebedürftig war. Die Familie argumentierte, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung handelte, die es ihnen ermöglichen sollte, ihren lang gehegten Wunsch, nach Mekka zu reisen, zu verwirklichen.

Die Richter bemängelten, dass die Familie keine Belege für die hohen Kosten der Pilgerreise vorlegen konnte und sämtliche Zahlungen in bar tätigte. Weiterhin wurde angemerkt, dass es der Lebenserfahrung widerspricht, eine Flugreise in bar zu bezahlen. Die Familie gab an, dass die Pilgerreise insgesamt etwa 55.600 Euro kostete, jedoch konnten sie keine Quittungen vorlegen, um dies zu belegen. In einem Statement zur Urteilsbegründung wurde betont, dass Bürgergeldbezieher verpflichtet seien, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu verwenden. Zudem wurde festgestellt, dass Geldzuwendungen mit einem bestimmten Zweck nicht in unbegrenzter Höhe privilegiert sind.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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