Reisen

Souvernirs aus dem Ausland: Was der Zoll bei der Rückreise prüft

Darauf sollten Sie achten, wenn der Zoll Ihr Reisemitbringsel prüft

Beim Einpacken von Reisemitbringseln im Urlaub sollte man bedenken, dass der Zoll bei der Rückreise nach Deutschland möglicherweise kontrolliert. Es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, da bestimmte Gegenstände wie Waffen, Munition, artengeschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus ohne erforderliche Genehmigungen nicht eingeführt werden dürfen.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es beim Reisen keine Probleme mit dem Zoll, da das Recht auf Freizügigkeit gilt. Reisende können Gegenstände für den persönlichen Bedarf mitnehmen, ohne Abgaben bei der Rückreise nach Deutschland entrichten zu müssen. Dies ermöglicht es, Souvenirs und andere persönliche Einkäufe problemlos zu transportieren.

Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern sollten Reisende die zulässigen Freimengen beachten. Persönliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Schuhe und Kosmetikprodukte sind in üblichen Mengen erlaubt, ohne zoll- oder steuerpflichtig zu sein. Es gibt jedoch Einschränkungen und Freigrenzen für Waren, die darüber hinausgehen, insbesondere bei Alkohol, Tabakwaren, Bargeld, Zahlungsmitteln, Lebensmitteln und pflanzlichen Produkten.

Es ist ratsam, sich vor der Einreise nach Deutschland über die aktuellen Zollbestimmungen zu informieren, da diese sich ändern können. Die deutschen Zollbehörden bieten umfassende Informationen auf ihrer Website sowie an Grenzübergängen und Flughäfen. Indem Reisende die Bestimmungen einhalten und Waren ordnungsgemäß deklarieren, können sie ihre Rückreise ohne unangenehme Überraschungen genießen.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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