Reisen

Sicheres Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln: Tipps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Reisen mit Betäubungsmitteln: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie betäubungsmittelhaltige Arzneimittel einnehmen, kann eine Auslandsreise zu einer Herausforderung werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät dringend dazu, sich vor Reiseantritt über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland zu informieren. Dies ist entscheidend, um Probleme am Zoll und mögliche Konflikte mit den örtlichen Behörden zu vermeiden.

Bedeutende Regelungen für Reisende

Grundsätzlich erlaubt ist die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten für den persönlichen Gebrauch während der Reise. Eine ärztliche Verschreibung ist dabei zwingend erforderlich. Die Menge der Medikamente sollte dem Zeitraum der Reise entsprechen und überschreitet normalerweise nicht 30 Tage.

Dokumentation für europäische Reisen

Bei Reisen innerhalb der Schengen-Staaten wird ein ärztliches Attest benötigt, welches von der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Diese Bescheinigung sollte stets während der Reise griffbereit sein.

Internationaler Reisehinweis

Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt es sich, eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Diese sollte detaillierte Angaben zu den enthaltenen Wirkstoffen, Dosierungen und Reisedauer enthalten und dem Leitfaden des INCB entsprechen.

Es ist ratsam, vor allem bei Fernreisen, vorab umfassende Recherchen anzustellen, da einige Länder zusätzliche Genehmigungen oder Restriktionen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln haben können.

Empfehlungen für sichere Reisevorbereitungen

Die Bundesopium-Stelle empfiehlt Reisenden, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bereits in der Vorbereitungsphase an die zuständige Botschaft des Reiselandes in Deutschland zu wenden. So können mögliche Komplikationen vermieden werden.

Interessanterweise ist medizinisches Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr. Dennoch gelten in vielen anderen Ländern weiterhin strengere Regelungen, weshalb eine beglaubigte Bescheinigung für Reisende oft unerlässlich ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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