![Sicheres Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln: Tipps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Reisen mit Betäubungsmitteln: Was Sie wissen müssen
Wenn Sie betäubungsmittelhaltige Arzneimittel einnehmen, kann eine Auslandsreise zu einer Herausforderung werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät dringend dazu, sich vor Reiseantritt über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland zu informieren. Dies ist entscheidend, um Probleme am Zoll und mögliche Konflikte mit den örtlichen Behörden zu vermeiden.
Bedeutende Regelungen für Reisende
Grundsätzlich erlaubt ist die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten für den persönlichen Gebrauch während der Reise. Eine ärztliche Verschreibung ist dabei zwingend erforderlich. Die Menge der Medikamente sollte dem Zeitraum der Reise entsprechen und überschreitet normalerweise nicht 30 Tage.
Dokumentation für europäische Reisen
Bei Reisen innerhalb der Schengen-Staaten wird ein ärztliches Attest benötigt, welches von der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Diese Bescheinigung sollte stets während der Reise griffbereit sein.
Internationaler Reisehinweis
Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt es sich, eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Diese sollte detaillierte Angaben zu den enthaltenen Wirkstoffen, Dosierungen und Reisedauer enthalten und dem Leitfaden des INCB entsprechen.
Es ist ratsam, vor allem bei Fernreisen, vorab umfassende Recherchen anzustellen, da einige Länder zusätzliche Genehmigungen oder Restriktionen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln haben können.
Empfehlungen für sichere Reisevorbereitungen
Die Bundesopium-Stelle empfiehlt Reisenden, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bereits in der Vorbereitungsphase an die zuständige Botschaft des Reiselandes in Deutschland zu wenden. So können mögliche Komplikationen vermieden werden.
Interessanterweise ist medizinisches Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr. Dennoch gelten in vielen anderen Ländern weiterhin strengere Regelungen, weshalb eine beglaubigte Bescheinigung für Reisende oft unerlässlich ist.
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