Reisen

Reisen ohne Pass: Die Privilegien von drei Monarchen weltweit

Drei privilegierte Personen, darunter König Charles III. und das japanische Kaiserpaar, dürfen aufgrund ihrer besonderen Stellung seit jeher ohne Reisepass reisen, was am 3. September 2024 erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt ist und auf die speziellen Ausnahmen der Reisepasspflicht aufmerksam macht.

Das Reisen ohne Reisepass ist für viele Menschen ein Traum, der in der Regel nicht verwirklicht werden kann. Innerhalb der globalen Reiseregeln gibt es jedoch eine faszinierende Ausnahme: nur ganz spezielle Persönlichkeiten dürfen ganz offiziell ohne Reisepass in andere Länder reisen. Diese besonderen Fälle verbunden mit hohen Ämtern lenken die Aufmerksamkeit auf eine Welt, in der die Regeln für einige wenige besondere Privilegien bieten.

In den meisten Ländern ist ein Reisepass unerlässlich, sobald man die Grenze überschreitet. Das gilt auch für Kinder, wobei der Kinderreisepass seit Januar 2024 nicht mehr gültig ist. Aber gibt es Gesetze oder Ausnahmen, die einige der mächtigsten Köpfe dieser Welt vor den strengen Anforderungen bewahren? Tatsächlich dürfen drei Personen ohne jegliche Form eines Reisepasses reisen.

Besondere Privilegien: Der britische Monarch

Einer dieser wohl einzigartigen Reisenden ist der britische König Charles III. In Großbritannien werden Reisepässe im Namen des Staatsoberhauptes ausgestellt, was zur Folge hat, dass für Charles III. kein Pass in seinem eigenen Namen notwendig ist. Laut einem Artikel in der Economic Times fordert der britische Reisepass alle Länder auf, den Inhaber „ungehindert passieren zu lassen“ und ihm Unterstützung zu gewähren. Aus diesem Grund wäre es in der Tat überflüssig, einen Pass für den König persönlich auszustellen.

Zusätzlich zum Reisepass benötigt der Monarch auch keinen Führerschein. Diese Regel gilt jedoch nur für das Staatsoberhaupt; alle anderen Mitglieder der königlichen Familie müssen die üblichen Ausweisdokumente besitzen, um reisen zu können. Es ist ein Zeichen der Ehre, das gleichzeitig zeigt, welch hohe Erwartungen die Monarchie an sich selbst hat.

Die Kaiser von Japan: Tradition und Macht

Ein weiteres bemerkenswertes Beispiel sind die amtierenden Kaiser und Kaiserin von Japan. Kaiser Naruhito und seine Frau, Kaiserin Masako, haben das Privileg, ebenfalls ohne Reisepass zu reisen. Diese Regelung stammt aus dem Jahr 1971 und wurde während der Herrschaft von Kaiser Hirohito eingeführt. Die japanischen Reisepässe enthalten eine spezifische Bitte des Außenministers, die besagt, dass der Kaiser und die Kaiserin keinen Reisepass benötigen, da die Minister in der Hierarchie dem Kaiser unterstellt sind. Laut dieser Regelung wäre es „höchst unangebracht“, einen Pass für das kaiserliche Paar auszustellen.

Diese besondere Behandlung zeigt nicht nur den hohen Status des Kaiserhauses in Japan, sondern auch die tiefe Verwurzelung traditioneller Praktiken, die den Einfluss des Monarchen betonen. Auch hier gilt, dass die Privilegien nur für die amtierenden Herrscher zur Anwendung kommen – die übrigen Mitglieder der kaiserlichen Familie benötigen die regulären Dokumente, um zu reisen.

Reisefreiheit in Deutschland und Einschränkungen

Im Gegensatz zu diesen einzigartigen Regeln für die Monarchen fehlt in Deutschland eine ähnliche Regelung für Staatsoberhäupter. Auch der Bundeskanzler Olaf Scholz ist verpflichtet, seinen Reisepass und Personalausweis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Dennoch gibt es in Deutschland Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, die unter speziellen Bedingungen einen Passersatz anstelle eines normalen Reisepasses nutzen können.

  • Asylberechtigte und „anerkannte Flüchtlinge“ laut Genfer Flüchtlingskonvention
  • Staatenlose Personen
  • Personen mit subsidiärem Schutz
  • Individuen mit einem nationalen Abschiebungsverbot, die Schwierigkeiten haben, einen Reisepass zu erlangen

Diese spezifischen Regelungen ermöglichen es bestimmten Gruppen von Menschen, unter besonderen Umständen in Deutschland zu reisen, auch ohne die für die meisten notwendigen Reisepapiere. Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt die Rechte von Flüchtlingen, und es wird gesetzlich garantiert, dass sie nicht in lebensbedrohliche Situationen zurückgeschickt werden dürfen. In vereinzelten Fällen kann man so bis zu sechs Monate von der Passpflicht befreit werden.

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