Reisen

Reisebeschränkungen für Benjamin Netanjahu: Weltweite Haftbefehle drohen

Die Liste der Länder, die Israel Premierminister Benjamin Netanjahu möglicherweise nicht mehr bereisen darf, könnte sich bald erheblich erweitern. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle gegen Netanjahu sowie gegen den Hamas-Chef Jihia al-Sinwar beantragt. Dies könnte bedeuten, dass Netanjahu in über 100 Ländern weltweit nicht mehr einreisen darf, falls der Haftbefehl gegen ihn erlassen wird.

Der Internationale Strafgerichtshof selbst verfügt zwar nicht über die Befugnis, Haftbefehle durchzusetzen, jedoch sind alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet, Personen mit ausstehenden Haftbefehlen festzunehmen und an Den Haag auszuliefern. Sollte der Haftbefehl gegen Netanjahu gültig werden, würde dies bedeuten, dass er insgesamt 124 Länder weltweit nicht betreten könnte, ohne verhaftet zu werden.

Die Vertragsstaaten des Gerichts erstrecken sich über verschiedene Regionen, darunter 25 in Westeuropa, 19 in Osteuropa, 33 in Afrika, 19 im asiatisch-pazifischen Raum und 28 in Lateinamerika und der Karibik. Es ist anzumerken, dass Russland, die USA und China keine Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs sind, ebenso wie Israel selbst den Gerichtshof nicht anerkennt.

Netanjahu hat den Antrag des Chefanklägers scharf kritisiert und jeglichen Vergleich zwischen Israel und der Hamas vehement zurückgewiesen. Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf den Haftbefehlsantrag war gemischt, wobei einige Länder wie die USA und Deutschland Bedenken äußerten, während Frankreich und Südafrika die Maßnahmen des Gerichtshofs unterstützten.

Der Internationale Strafgerichtshof muss nun über die Haftbefehlsanträge entscheiden, und die Beratungen können einige Wochen oder Monate dauern. Sollten die Richter Haftbefehle ausstellen, müssten die Mitgliedstaaten des Gerichts theoretisch Netanjahu festnehmen, sobald er sich auf ihrem Staatsgebiet aufhält. Dieses Szenario ähnelt einem Fall aus dem Jahr 2023, als der russische Präsident Putin vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagt wurde, was zu Spannungen führte, als er Südafrika besuchen wollte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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