Reisen

Reise und Krankengeld: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Verreisen während Krankengeldbezug: Was Sie unbedingt beachten müssen

Urlaub während des Bezugs von Krankengeld ist für Arbeitnehmer möglich, jedoch sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, um den Anspruch auf Krankengeld nicht zu gefährden. Bei Reisen innerhalb Deutschlands besteht keine Informationspflicht gegenüber der Krankenkasse. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass die Reise nicht zu Lasten der Genesung geht und man erreichbar bleibt, um eventuelle Anfragen der Krankenkasse beantworten zu können.

Für Reisen ins Ausland ist hingegen eine Anmeldung bei der Krankenkasse erforderlich. Ein formloser Antrag mit allen Reisedaten muss gestellt und von der Krankenkasse vor Reiseantritt genehmigt werden. Bei Reisen innerhalb der EU ist die Zustimmung der Krankenkasse in der Regel verpflichtend, während bei Reisen in Nicht-EU-Ländern eine Einzelfallentscheidung nach Ermessen erfolgt.

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Es ist wichtig, vor einer geplanten Reise zu prüfen, ob die Krankschreibung noch gilt und ob die Art der Reise zur Genesung des Patienten passt. Eine angemessene Reiseplanung kann helfen, wichtige Arzttermine wahrnehmen zu können und Probleme mit der Krankenkasse zu vermeiden. Eine Unbedenklichkeitserklärung vom Arzt kann zusätzliche Sicherheit bieten, und Urlaubstage während der Krankheitstage werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bietet kostenfreie und neutrale Beratung zu Fragen des Gesundheitswesens. Bei Unsicherheiten bezüglich Reisen während des Krankengeldbezugs ist es ratsam, sich an solche Beratungsstellen zu wenden, um klare Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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