Reisen

Rechtliche Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Mit Betäubungsmitteln ins Ausland reisen: Worauf Reisende achten sollten

Wer betäubungsmittelhaltige Arzneimittel einnehmen muss, sollte vor einer Auslandsreise unbedingt die rechtlichen Bestimmungen des Ziellandes prüfen. Das empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Es ist entscheidend, mögliche Probleme am Zoll oder mit den Behörden im Ausland zu vermeiden. Grundsätzlich ist es erlaubt, betäubungsmittelhaltige Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch mitzunehmen, aber nur mit ärztlicher Verschreibung und in angemessener Menge für die Reisedauer von maximal 30 Tagen.

Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die von der jeweiligen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. In Länder außerhalb des Schengen-Raums sollten Reisende eine mehrsprachige Bescheinigung mit Angaben zu Wirkstoffen, Dosierungen und Reisedauer gemäß den Richtlinien des INCB (International Narcotics Control Board) vorlegen.

Es ist wichtig, sich vor Fernreisen gründlich zu informieren, da einige Länder zusätzliche Dokumente wie Importgenehmigungen verlangen oder die Mitnahme von Betäubungsmitteln einschränken. In solchen Fällen empfiehlt die Bundesopium-Stelle, sich vor Reiseantritt an die Botschaft des Ziellandes in Deutschland zu wenden.

Es ist zu beachten, dass während medizinisches Cannabis seit dem 1. April 2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr ist, diese Regelung in vielen anderen Ländern nicht gilt. Reisende sollten daher weiterhin eine beglaubigte Bescheinigung mit sich führen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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