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Pilgerreise oder Betrug? Jobcenter fordert Rückzahlung von 22.600 Euro Bürgergeld

Pilgerreise nach Mekka: Warum müssen Bürgergeld-Empfänger 22.600 Euro zurückzahlen?

Eine Familie, die Bürgergeld erhielt, muss nun 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Dieser Betrag entspricht den Leistungen, die das Ehepaar und ihr Kind zwischen Mitte 2018 und Ende 2019 bezogen hatten. In dieser Zeit erhielten sie jedoch von einer Nachbarin ein Geschenk in Höhe von 62.250 Euro. Die Familie hatte sich gegen die Anrechnung des großzügigen Geldgeschenks für eine Pilgerreise nach Mekka gewehrt, aber das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass die Rückzahlung an das Jobcenter erfolgen muss.

Ursprünglich war das Jobcenter nicht über das Geldgeschenk informiert, doch während Ermittlungen wegen Betrugs wurde die Zahlung entdeckt. Da der Betrag den Freibetrag von 16.500 Euro überstieg, forderte das Jobcenter die Rückzahlung, da die Familie zu diesem Zeitpunkt nicht hilfsbedürftig war. Obwohl die Familie argumentierte, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung handelte, und sie das Geld als Dank für die Pflege der Nachbarin erhalten habe, konnte sie keine Belege für die Pilgerreise vorlegen.

Die Richter kritisierten, dass es keine Belege für die hohen Kosten der Pilgerreise gab und dass alle Zahlungen angeblich bar erfolgten, was Zweifel aufkommen ließ. Laut dem Gericht sind Bürgergeldempfänger grundsätzlich dazu verpflichtet, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu nutzen. Geldzuwendungen mit bestimmtem Zweck könnten genehmigt werden, jedoch seien diese nicht unbegrenzt privilegiert. Es wurde betont, dass Personen, die unrechtmäßig Bürgergeld erhalten haben, ab einem bestimmten Zeitpunkt das Geld nicht mehr zurückzahlen müssen, obwohl für manche Bürgergeldempfänger der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag sich möglicherweise nicht lohnt.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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