Ab dem 2. April 2025 müssen Reisende aus allen EU-Staaten, dem EWR und der Schweiz eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen, um nach Großbritannien zu reisen. Diese neue Regelung betrifft auch die Einreise in die vier Nationen Englands, Schottlands, Nordirlands und Wales. Bereits seit dem 8. Januar 2025 gilt das ETA-Verfahren für Personen aus nicht-europäischen Ländern. Dies wurde von Sächsische.de berichtet.

Die Antragstellung für die ETA wird durch ein Online-Verfahren ermöglicht, das seit dem 27. November 2024 für Nicht-Europäer verfügbar ist. Für EU-Bürger wird das Bewerben um die ETA ab dem 5. März 2025 möglich sein. Die Genehmigung ist erforderlich für alle Arten von Reisen nach Großbritannien, einschließlich Flügen, Zügen und Fähren. Reisende aus Ländern, die kein ETA benötigen, müssen weiterhin ein Visum beantragen.

Details zur Antragstellung

Um die ETA zu beantragen, müssen Reisende einen Online-Antrag ausfüllen, der innerhalb von 48 bis 72 Stunden bearbeitet wird. Die Gebühren für die Genehmigung betragen aktuell 10 britische Pfund (ca. 11,80 Euro), die möglicherweise auf 16 britische Pfund erhöht werden könnten. Antragsteller müssen einen biometrischen Pass, eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Debit- oder Kreditkarte bereitstellen und Reiseinformationen angeben. Zudem sind persönliche Daten und ein Foto der Reisepassseite hochzuladen, zusammen mit einem zusätzlichen digitalen Foto des Antragstellers.

Es ist wichtig, dass Reisende ihren Antrag einige Tage vor der geplanten Reise stellen, um Zeitdruck zu vermeiden. Alle Reisenden, einschließlich Kindern und Babys, müssen eine eigene ETA beantragen, da die Registrierung für jeden einzelnen Reisenden erforderlich ist. Flugreisende, die in Großbritannien lediglich umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen hingegen keine ETA.

Ziele des Systems und Auswirkungen

Die Einführung des ETA-Systems zielt darauf ab, digitale Grenzkontrollen zu etablieren und die Sicherheit bei der Einreise nach Großbritannien zu erhöhen. Die britische Regierung hat bereits begonnen, Reiseveranstalter darüber zu informieren, dass sie die Reisenden über die neuen ETA-Anforderungen in Kenntnis setzen müssen. Interessanterweise plant die EU für Mitte 2025 ebenfalls die Einführung einer eigenen elektronischen Einreisegenehmigung (ETIAS) für Reisende aus Drittstaaten ohne Visumspflicht.

Für Reisende, die nach Großbritannien reisen möchten, ist es entscheidend, die neuen Vorschriften zu beachten, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Die Genehmigung ist für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten gültig und ermöglicht mehrfaches Reisen innerhalb von zwei Jahren. Ein weiterer zunehmender Aspekt ist, dass eine Bearbeitung der Anträge durch Reisebüros möglich ist, was jedoch eventuell mit zusätzlichen Kosten verbunden sein könnte.

Wie sich das neue elektronische Einreiseverfahren entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Aktuell gibt es jedoch bereits viele Informationen, die Reisende ausleihen können. Ein umfassender Überblick über die Situation ist auf der Webseite des ADAC zu finden.