Reisen

Luftverkehrsabgabe steigt ab 1. Mai: Airlines geben Kosten an Kunden weiter

Ryanair fordert Nachzahlung von Kunden: Wie reagieren Flugreisende auf die erhöhte Ticketsteuer?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ticketsteuer auf Flüge in Deutschland ab dem 1. Mai zu erhöhen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um das Haushaltsloch zu schließen, das zu Beginn des Jahres auftrat. Die Luftverkehrsabgabe, die seit 2011 besteht, wird je nach Reiseziel um fast ein Fünftel erhöht. Diese zusätzlichen Kosten können von den Fluggesellschaften an die Kunden weitergegeben werden. Experten gehen davon aus, dass die Airlines bestrebt sein werden, die Preise so anzupassen, dass sie weiterhin profitabel operieren können.

Ein konkretes Beispiel dieser Nachzahlungsforderung kommt von Ryanair, die bereits Kunden auffordert, zusätzliche Beträge für bereits gebuchte Flüge zu zahlen. Die Summe variiert je nach Art des Fluges und beläuft sich auf die Differenz zwischen den alten und neuen Steuergebühren. Die Airline beruft sich dabei auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die es ihnen erlaubt, solche Nachzahlungen zu verlangen.

Die Diskussion dreht sich auch darum, ob Airlines wie Ryanair tatsächlich berechtigt sind, nachträgliche Zahlungen zu fordern. Während einige Stimmen argumentieren, dass gesetzliche Bestimmungen gegen rückwirkende Steuererhöhungen sprechen, beharrt Ryanair darauf, dass Kunden die erhöhte Luftverkehrssteuer zahlen müssen, unabhängig vom Buchungszeitpunkt. Die Debatte um die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Tourismusbranche in Deutschland ist ebenfalls ein Thema, da die hohen Luftsicherheitsgebühren und Luftverkehrsteuern bereits zu den teuersten in Europa gehören.

Fluggäste, die mit Nachforderungen konfrontiert sind, können laut Fluggastrechteexperten prüfen, ob solche Forderungen rechtens sind. Eine genaue Bewertung im Einzelfall ist unerlässlich, da die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airlines eine Rolle spielen. Es wird betont, dass kurzfristige Preiserhöhungen nach Vertragsschluss in der Regel nicht zulässig sind. Die Ticketsteuer selbst orientiert sich an der Distanz zwischen dem größten deutschen Flughafen Frankfurt am Main und dem Zielland, wobei unterschiedliche Beträge je nach Flugstrecke anfallen.

Die Frage, ob es sinnvoll ist, vor dem 1. Mai zu buchen, um der höheren Ticketsteuer zu entgehen, bleibt offen. Einige Fluggesellschaften könnten die Steuer bereits in ihren Preisen berücksichtigt haben, während andere dies möglicherweise noch nicht getan haben. Die Empfehlung lautet, frühzeitig zu planen, da die Preise tendenziell steigen und eine zeitnahe Buchung kostensparend sein kann.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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