Reisen

Luftverkehrsabgabe auf Flüge erhöht: Welche Auswirkungen hat die Ticketsteueranhebung auf Reisende?

Ryanair fordert Nachzahlung von Kunden: Neue Ticketsteuer sorgt für Unmut.

Die Luftverkehrsabgabe auf Flüge in Deutschland wurde am 1. Mai erhöht, und diese zusätzlichen Kosten wurden an die Kunden weitergegeben. Die Bundesregierung traf die Entscheidung, die Ticketsteuer je nach Reiseziel um fast ein Fünftel zu erhöhen, basierend auf dem offengelegten Haushaltsdefizit zu Beginn des Jahres. Experten erwarten, dass die Fluggesellschaften die erhöhte Ticketsteuer an die Kunden weitergeben werden, um weiterhin profitabel zu bleiben. Ryanair hat bereits Kunden aufgefordert, Nachzahlungen für bereits gebuchte und bezahlte Flüge zu leisten, basierend auf angeblichen Differenzen zwischen alten und neuen Steuergebühren.

Einige Experten sind der Ansicht, dass die rückwirkende Erhebung der erhöhten Ticketsteuer auf bereits gebuchte Flüge nicht rechtmäßig ist. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft bestätigt, dass es keine rechtliche Grundlage für Nachforderungen gibt. Trotz dieser Einschätzung verlangt Ryanair von Passagieren Nachzahlungen im Bereich von 2,80 Euro bis 12,77 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Die Fluggesellschaft beruft sich dabei auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die es ihnen ermöglichen, diese Forderungen zu stellen.

Ryanair hat die Entscheidung der Bundesregierung für die höhere Ticketsteuer als lächerlich bezeichnet und erklärt, dass Passagiere, die nicht bereit sind, diese zu zahlen, die Option haben, ihren Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten. Die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland steht der Erhöhung der Ticketsteuer kritisch gegenüber, da sie negative Auswirkungen auf den Luftverkehr in Deutschland befürchtet. Trotz der Kritik von Branchenvertretern beharrt Ryanair darauf, dass Passagiere ab dem 1. Mai 2024 die erhöhte Luftverkehrssteuer zahlen müssen, unabhängig vom Buchungszeitpunkt.

Fluggastrechteexperten raten Passagieren, die zur Nachzahlung aufgefordert werden, dazu, die individuellen Klauseln in den AGBs der Fluggesellschaften zu prüfen. Kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss gelten in der Regel als unzulässig. Die kritische Haltung gegenüber Preisanpassungen entsteht aus dem rechtlichen Hintergrund und der fraglichen Eignung einer solchen Praxis.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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