Reisen

Krankschreibung und Urlaub: Was ist erlaubt? Die arbeitsrechtliche Lage im Überblick

Während einer Krankschreibung sind Beschäftigte verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung behindert. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass man strikt ans Bett gefesselt ist. Spaziergänge an der frischen Luft oder andere Freizeitaktivitäten können je nach ärztlicher Empfehlung förderlich sein. Doch stellt sich die Frage: Darf man trotz einer Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Die Antwort darauf ist nicht einheitlich. Wenn sich die Urlaubsreise positiv auf die Genesung auswirkt, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, kann sie unter bestimmten Umständen vertretbar sein. Es ist jedoch entscheidend, dass der Urlaub nicht der Genesung entgegenwirkt. In einem Fallbeispiel wird deutlich, dass eine ungeeignete Urlaubsaktivität wie Snowboarden mit akuter Grippe zu ernsthaften Konsequenzen führen kann, darunter Abmahnungen oder sogar die fristlose Kündigung.

Experten raten dazu, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann vor einer Reise hilfreich sein, insbesondere bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Offene Gespräche mit dem Arbeitgeber können das Vertrauen stärken und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Krankschreibung entkräften. Bei einer Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen und Bezug von Krankengeld ist die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich, um den Krankengeldbezug nicht zu gefährden.

Es ist wichtig, den Arbeitgeber auch im Falle einer Krankmeldung im Urlaub umgehend zu benachrichtigen. In diesem Fall können die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, und es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Durch klare Kommunikation und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben können Beschäftigte potenzielle Probleme im Zusammenhang mit Krankschreibungen und Urlaub vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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