Reisen

Krank geschrieben, aber auf Reisen – Was ist erlaubt?

Während einer Krankschreibung sind Beschäftigte verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung behindert. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass man das Bett hüten muss. Spaziergänge oder Zeit an der frischen Luft können der Erholung dienen, ebenso wie andere Freizeitaktivitäten je nach ärztlicher Empfehlung. Doch stellt sich die Frage: Darf man während einer Krankschreibung in den Urlaub fahren?
Die Antwort darauf hängt vom Erholungszweck ab. Wenn der Urlaub der Genesung zuträglich ist, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, kann eine Reise in die Berge oder ans Meer förderlich sein. In diesem Fall stellt der Urlaub keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. Jedoch muss der Urlaub abgesagt werden, wenn er der Genesung entgegenwirkt. Ein Beispiel könnte das Snowboarden bei akuter Grippe sein, was zur Abmahnung oder sogar fristlosen Kündigung führen könnte.
Es ist ratsam, den Arbeitgeber zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Reisen kann hilfreich sein, um das Vertrauen des Arbeitgebers zu stärken. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen und Bezug von Krankengeld ist die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich, um den Krankengeldbezug aufrechtzuerhalten.
Bei einer Krankmeldung im Urlaub ist es wichtig, den Arbeitgeber schnellstmöglich zu informieren, um die Möglichkeit zu haben, die Urlaubstage, an denen man krank war, zurückfordern zu können. Diese Tage während der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, und bei Erfüllung der Bedingungen hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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