Reisen

Hotelzimmerpreise in Paris: Europäisches Verbraucherzentrum warnt vor rückwirkender Preiserhöhung

Streit um Zimmerpreise: Hoteliers in Olympia wollen nachträglich mehr Geld

Ein Hotel darf den Zimmerpreis nach der Buchung nicht einfach erhöhen, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit Blick auf das Verhalten einiger Hoteliers in Paris und Umgebung während der Olympischen Spiele. Ein Fall, den die Verbraucherschützer aufgegriffen haben, schildert einen deutschen Touristen, der bereits ein Jahr im Voraus eine Hotelübernachtung im August 2024 gebucht hatte. Der ursprüngliche Preis betrug 90 Euro, doch plötzlich verlangte der Hotelier 600 Euro für dasselbe Zimmer ohne Zusatzleistungen, was gegen französisches Recht verstößt.

In Frankreich darf ein Gastgeber den Preis nach der Buchung nur mit Zustimmung des Verbrauchers erhöhen. Lehnt dieser die Preiserhöhung ab, darf der Gastgeber nicht einfach stornieren, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor. Verbraucher sollten sich immer nach einem solchen Grund erkundigen und bei ungerechtfertigter Stornierung eine vertragliche Haftung beim Hotelier geltend machen. Wenn das Hotel unabhängig von der Begründung für die Stornierung den gezahlten Betrag nicht zurückerstattet oder Schadenersatz leistet, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle einer Stornierung durch den Gast selbst, die Rückerstattung des Geldes von den Geschäftsbedingungen des Hotels abhängt. Verbraucher sollten daher die AGB sorgfältig prüfen, um über ihre Rechte und Ansprüche im Falle einer Stornierung informiert zu sein. Letztendlich sollten Reisende darauf achten, dass Hoteliers keine unzulässigen Preiserhöhungen nachträglich und ohne Zustimmung vornehmen, um ihre Rechte als Verbraucher zu wahren.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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