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Reisen

Grenzüberschreitungen beim Bürgergeld: Rückzahlung nach Mekka-Pilgerreise

Pilgerreise nach Mekka führt zu Rückzahlung an Jobcenter – Wie viel Selbstbestimmung haben Bürgergeld-Empfänger wirklich?

Familien, die vom Jobcenter unterstützt werden, müssen bestimmte Regeln einhalten, um ihr Bürgergeld nicht zu gefährden. Ein kontroverser Fall in Berlin verdeutlichte kürzlich, dass Geldgeschenke, auch für Pilgerreisen nach Mekka, als Einkommen angerechnet werden können. In diesem speziellen Fall sah sich eine Familie dazu verpflichtet, 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzuzahlen.

Das Ehepaar und ihr Kind hatten zwischen Mitte 2018 und Ende 2019 Bürgergeldleistungen erhalten, obwohl sie in dieser Zeit auch 62.250 Euro von einer Nachbarin geschenkt bekommen hatten. Als das Jobcenter von dieser Zuwendung erfuhr, wurden die Leistungen zurückgefordert. Die Familie argumentierte, dass es sich um zweckgebundene Zahlungen handelte, um ihnen die Pilgerreise zu ermöglichen.

Die Gerichte blieben jedoch hart und wiesen die Klage zurück. Sie bemängelten, dass keine Belege für die hohen Kosten der Reise vorlagen und sämtliche Zahlungen bar erfolgten, ohne Quittungen vorweisen zu können. Nach Ansicht der Richter müssen Bürgergeldempfänger ihre Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts verwenden und dürfen Geldgeschenke nicht in unbegrenzter Höhe annehmen.

Es bleibt festzuhalten, dass Gesetzesverstöße bei der Beantragung von Bürgergeld schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben können. Es ist wichtig, die Regeln und Vorschriften des Jobcenters zu beachten, um Schwierigkeiten zu vermeiden und die finanzielle Unterstützung nicht zu gefährden.

Eva Schmidt

Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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