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Gerichtsurteil: Familie muss 22.600 Euro Bürgergeld an Jobcenter zurückzahlen

Unerwartete Konsequenzen: Das Schicksal von Bürgergeld-Empfängern, die 22.600 Euro zurückzahlen müssen

In einem aktuellen Fall müssen Bürgergeldempfänger eine beträchtliche Geldsumme in Höhe von 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Der Grund dafür liegt in einer großzügigen Geldspende von 62.250 Euro, die das Ehepaar und ihr Kind zwischen Mitte 2018 und Ende 2019 von einer Nachbarin erhalten haben. Obwohl die Familie argumentierte, dass diese Geldzahlung zweckgebunden war und als Dank für die Pflege der Nachbarin gedacht war, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen sie. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, und eine Revision wurde nicht zugelassen, aber die Kläger können die Zulassung der Revision beim Bundessozialgericht beantragen.

Das Jobcenter erfuhr erst von der Geldspende, als gegen das Ehepaar wegen Betrugs ermittelt wurde. Da die Zahlung deutlich über dem Freibetrag von 16.500 Euro lag, forderte das Amt die Rückzahlung der gewährten Leistungen. Die Familie betonte, dass sie das Geld bar für eine Pilgerreise nach Mekka ausgegeben hätten, konnte jedoch keine Quittungen vorlegen. Die Gerichte lehnten ihre Argumente ab, da es keine Belege für die hohen Kosten der Reise gab, und bezweifelten, dass eine Flugreise mit über 5.000 Euro bar bezahlt wurde.

Es wurde betont, dass Bürgergeldempfänger verpflichtet seien, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts im Rahmen der Selbsthilfe zu verwenden. Obwohl Geldzuwendungen mit einem klaren Zweck genehmigt werden könnten, seien sie nicht in unbegrenzter Höhe privilegiert. Personen, die zu Unrecht Bürgergeld erhalten haben, müssen das Geld ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht zurückzahlen. Einige Bürgergeldempfänger könnten jedoch aufgrund der finanziellen Situation keinen Anreiz haben, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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