Reisen

Gerichtsentscheidung: Familie muss 22.600 Euro Bürgergeld zurückzahlen

Familie muss nach Pilgerreise: Ungewöhnliche Rückzahlungssumme sorgt für Kontroversen

Eine Familie, die Bürgergeld erhielt, muss nun 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem sie eine Pilgerreise nach Mekka unternommen hatten. Die Familie erhielt in der Zeit von Mitte 2018 bis Ende 2019 insgesamt 62.250 Euro als Geschenk von einer Nachbarin. Das Jobcenter forderte die Rückzahlung der Leistungen, da die Geldspende als Einkommen angerechnet wurde. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Familie die Beträge zurückzahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Bürgergeldempfänger argumentierten, dass das Geld für die Reise zweckgebunden war und als Dank für ihre Pflege der Nachbarin gedacht war. Sie konnten jedoch keine Belege für die Pilgerreise vorlegen. Das Sozialgericht Berlin und die Berufungsinstanz lehnten die Argumente der Familie ab. Sie kritisierten, dass keine Belege für die hohen Kosten der Reise vorlagen und es ungewöhnlich sei, eine Flugreise mit solchen Kosten bar zu bezahlen.

Das Gericht stellte fest, dass Bürgergeldempfänger grundsätzlich verpflichtet seien, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu verwenden. Auch Geldzuwendungen mit einem bestimmten Zweck seien nicht in unbegrenzter Höhe privilegiert. Personen, die zu Unrecht Bürgergeld erhalten haben, müssen das Geld ab einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen. Manchen Bürgergeldempfängern fällt es jedoch schwer, wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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