Reisen

Gericht verdonnert Familie zur Rückzahlung von 22.600 Euro Bürgergeld

Pilgerreise als Luxus: Wie Bürgergeld-Empfänger 22.600 Euro zurückzahlen müssen

Nach einer finanziell großzügigen Geste einer Nachbarin befanden sich Bürgergeldempfänger in der unangenehmen Situation, eine beträchtliche Summe von etwa 22.600 Euro an das Jobcenter zurückerstatten zu müssen. Das Ehepaar und ihr Kind hatten in einem Zeitraum von Mitte 2018 bis Ende 2019 insgesamt 62.250 Euro von der Nachbarin erhalten, was die Leistungen des Bürgergelds überstieg. Die Familie sah sich vor Gericht mit dem Vorwurf konfrontiert, dass die Geldspende als Einkommen auf ihr Bürgergeld angerechnet wurde, was sie ablehnten.

Trotz ihres Widerstands entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, dass die Familie die genannte Summe an das Jobcenter zurückzahlen muss. Das Gericht stellte klar, dass die Geldzuwendung nicht in unbegrenzter Höhe privilegiert sei und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet seien, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu verwenden. Zudem wurde betont, dass Personen, die zu Unrecht Bürgergeld erhalten haben, ab einem gewissen Zeitpunkt sich nicht zur Rückzahlung verpflichtet sehen.

Die Familie argumentierte, dass es sich bei der Geldzuwendung um eine zweckgebundene Zahlung handelte, als Anerkennung für die Pflegeleistungen zugunsten der Nachbarin. Sie behaupteten, die finanzielle Unterstützung als Unterstützung für ihre Pilgerfahrt nach Mekka erhalten zu haben. Jedoch konnten sie keine Belege für die Pilgerreise vorlegen, was letztendlich zu der Entscheidung des Gerichts führte, die Argumente der Familie abzulehnen.

Die Konsequenzen solcher Rückzahlungen von Sozialleistungen können für Bürgergeldempfänger erheblich sein. Dennoch unterstreicht dieses Urteil die Verpflichtung, Einnahmen transparent zu gestalten und im Rahmen der Selbsthilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verwenden. In einem Streitfall wie diesem ist die Klarheit über die rechtlichen Bestimmungen und die Konsequenzen finanzieller Unterstützung von großer Bedeutung, um Rückforderungen zu vermeiden.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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