Reisen

Gericht entscheidet: Bürgergeld-Empfänger sollen 22.600 Euro zurückzahlen

Pilgerreise nach Mekka als Grund für hohe Rückzahlungssumme - Details zur Bürgergeld-Rückforderung

Weil Bürgergeldempfänger ein großzügiges Geldgeschenk erhielten, wurden sie vom Jobcenter zur Rückzahlung verdonnert. Eine dreiköpfige Familie muss nun rund 22.600 Euro Bürgergeld an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem sie von Mitte 2018 bis Ende 2019 Leistungen in Höhe von 62.250 Euro erhalten hatten. Die Familie hatte von einer Nachbarin eine Geldspende erhalten, die über dem Freibetrag von 16.500 Euro lag und als Einkommen angerechnet wurde, wodurch die Rückzahlungsforderung entstand.

Obwohl die Familie argumentierte, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung für die Pflege einer Nachbarin handelte, akzeptierte das Gericht diese Begründung nicht. Sie konnten keine Belege für die hohen Kosten der Pilgerreise nach Mekka vorlegen, die angeblich 55.600 Euro gekostet hatte. Das Gericht kritisierte auch, dass alle Zahlungen angeblich bar erfolgten, was für eine Flugreise mit über 5.000 Euro Kosten unwahrscheinlich sei.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Familie die Summe zurückzahlen muss. Obwohl eine Revision nicht zugelassen wurde, können die Kläger die Zulassung der Revision beim Bundessozialgericht beantragen. Es wurde betont, dass Bürgergeldempfänger verpflichtet sind, alle Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu nutzen und Geldzuwendungen nicht in unbegrenzter Höhe privilegiert werden. Personen, die zu Unrecht Bürgergeld erhalten haben, müssen das Geld ab einem bestimmten Zeitpunkt jedoch nicht zurückzahlen.

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Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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