Reisen

FTI Touristik insolvent: Urlaubspläne in Gefahr – Was betroffene Kunden wissen müssen

Die Insolvenz von FTI Touristik hat viele Urlaubspläne zunichte gemacht. Eine genaue Überprüfung der Buchungen ist nun ratsam, da weitere Anbieter von der Pleite betroffen sind. Kunden stehen vor der unsicheren Situation, nicht zu wissen, wann und ob sie ihr Geld zurückerhalten werden.

FTI Touristik: Ein führender Reiseveranstalter mit breitem Angebot

FTI Touristik bot eine Vielzahl von Reisemöglichkeiten an, von klassischen Sommerurlaubszielen bis hin zu Fern- und Rundreisen, Kreuzfahrten und Städtetrips. Zusätzlich konnten Kunden auch Flüge einzeln über den FTI Ticketshop buchen. Das Unternehmen betrieb auch eine Flotte von Mietwagen und Campern. Vor der Insolvenz zählte FTI zu den drei größten Reiseveranstaltern auf dem deutschen Markt und brachte jährlich Millionen von Menschen in den Urlaub. Die aktuelle Situation bedeutet für viele enttäuschte Reisende, ihre geplanten Reisen absagen zu müssen und auf Rückerstattungen zu warten.

Die Insolvenz betrifft nicht nur direkte Buchungen bei FTI Touristik, sondern auch andere Anbieter, die zur FTI-Gruppe gehören. Kunden, die via Kurzfristbuchungen oder über Drittanbieter-Portale gebucht haben, sollten daher ihre Buchungsbestätigungen sorgfältig prüfen. Zu den betroffenen Anbietern gehören unter anderem FTI Touristik in verschiedenen Ländern, 5vorFlug und BigXtra als Last-Minute-Anbieter sowie DriveFTI mit Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car.

Betroffen oder nicht betroffen: Unterschiedliche Auswirkungen der Insolvenz

Laut FTI sind grundsätzlich alle Leistungen, die bei FTI Touristik GmbH gebucht wurden, von der Insolvenz betroffen. Dies betrifft die FTI-Marken in verschiedenen Ländern sowie die Last-Minute-Anbieter 5vorFlug und BigXtra Touristik und die Fahrzeug-Anbieter DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Nicht betroffen sind hingegen Buchungen über Sonnenklar.TV und nach aktuellem Stand auch Windrose Finest Travel. Es wird empfohlen, Ruhe zu bewahren und keine eigenmächtigen Stornierungen vorzunehmen, da Gebühren entstehen könnten.

FTI hat eine Hotline und Informationsseiten eingerichtet, um betroffene Kunden zu unterstützen. Das Bundesministerium der Justiz bietet ebenfalls Informationen auf seiner Website an. Es wird darauf hingewiesen, dass Kunden, die eine Pauschalreise bei FTI gebucht haben, Hoffnung auf Rückerstattung haben können, da der Insolvenzschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds greift. Entsprechende Dokumente sind in der Buchungsbestätigung zu finden.

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 17
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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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