Reisen

FTI Insolvenz: Was nun für den Sommerurlaub? – Tipps von Reiseexpertin zur aktuellen Situation

Europas drittgrößter Reiseanbieter, FTI, hat Insolvenz angemeldet. Seit Montag steht das Unternehmen unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters. Diese Nachricht wirft bei vielen Kunden die Frage auf, was sie nun tun sollten, besonders in Bezug auf bereits gebuchte oder geplante Urlaube. Die Reiseexpertin Eugénie Zobel von der Zeitschrift „Finanztest“ beantwortet einige der wichtigsten Fragen, die sich Betroffene stellen.

Zunächst ist es entscheidend, zu prüfen, ob die gebuchte Reise direkt über FTI oder über einen anderen Veranstalter erfolgt. In Fällen, in denen die Reise von einem anderen Anbieter durchgeführt wird, sind die Kunden nicht unmittelbar von der Insolvenz betroffen. Beispiele für solche Veranstalter sind Tui, Alltours, Dertour und vtours. Wenn allerdings FTI selbst der Reiseveranstalter ist, sind die Kunden von der Insolvenz betroffen, unabhängig davon, ob sie über eine andere Plattform gebucht haben.

Für Kunden, die sich bereits auf Reisen befinden, besteht die Empfehlung, den Anweisungen von FTI zu folgen und darauf zu vertrauen, dass die Reise wie geplant fortgesetzt oder ein Rücktransport organisiert wird. Bei Unsicherheiten vor Ort können Kunden den Reiseleiter oder Anbieter kontaktieren. In Bezug auf bevorstehende Reisen wird geraten, vorerst nicht zu stornieren und davon auszugehen, dass die Reise wie geplant stattfinden wird. FTI bemüht sich nach eigenen Angaben, die Reisen wie geplant durchzuführen.

In Fällen, in denen Kunden noch Restbeträge zu zahlen haben, wird geraten, die Zahlung vorerst zu verweigern, es sei denn, FTI bestätigt die Durchführung der Reiseleistungen. Kunden, die bereits Anzahlungen geleistet haben, könnten theoretisch das Geld über ihre Bank zurückfordern, jedoch könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) gewährleistet, dass Kunden bei abgesagten Pauschalreisen ihr Geld zurückerhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der DRSF-Schutz nicht für Einzelleistungen gilt, die über FTI gebucht wurden. Kunden sollten sich hinsichtlich geplanter Reisen, die noch nicht von FTI storniert wurden, bei dem Unternehmen informieren. FTI hat eine Informationsseite im Internet eingerichtet und eine Hotline eingerichtet, um Kundeninformationen bereitzustellen. Solange FTI nicht offiziell Stornierungen vornimmt, besteht noch die Möglichkeit, dass die gebuchten Reisen wie geplant stattfinden. Es wird empfohlen, abzuwarten und weitere Informationen abzuwarten, da der Insolvenzverwalter noch die Situation ausloten muss.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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