Italien hat kürzlich die Bußgelder im Straßenverkehr erhöht, um den steigenden Unfallzahlen entgegenzuwirken. Autofahrer, die 20 km/h über dem Tempolimit fahren, müssen nun mit einem Minimum von 175 Euro rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h steigt die Geldstrafe sogar auf 545 Euro. Diese Regelung betrifft auch ausländische Autofahrer, wie ein deutscher Urlauber jüngst feststellen musste, der neun Monate nach seiner Italienreise einen Strafzettel aus der Provinz Brescia erhielt. Der Urlauber war mit 116 km/h unterwegs, während die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h lag.
Ein genauer Blick auf die Umstände zeigt, dass der Fahrer mit einer Messtoleranz von 5,8 km/h lediglich 0,22 km/h zu schnell war. Dennoch forderte die italienische Behörde ein Bußgeld von 49 Euro. Diese Strafe kann bei verspäteter Zahlung erheblich ansteigen, da die Behörden „Schnellzahlern“ einen Rabatt von 30 Prozent für Zahlungen innerhalb von fünf Tagen anbieten. Ab dem sechsten Tag erhöht sich die Strafe auf 62 Euro und kann nach 60 Tagen auf stolze 106,50 Euro ansteigen. Wichtig zu beachten ist, dass eine Nichtzahlung zu Schwierigkeiten bei zukünftigen Reisen nach Italien führen kann, einschließlich möglicher Vollstreckungsmaßnahmen.
Unterschiede in den Bußgeldkatalogen
Diese Vorfälle werfen ein Licht auf die Unterschiede in den Bußgeldkatalogen innerhalb Europas. Ein einheitlicher Bußgeldkatalog für alle EU-Staaten existiert nicht. Die nationalen Bußgeldregelungen variieren erheblich, wobei die Europäische Union zwar Einfluss auf die Umsetzung vertrauter Richtlinien hat, jedoch keine einheitlichen Strafen festlegt. Ein Beispiel für die Variation sind Bußgelder für Verkehrsverstöße: In Belgien beträgt die Strafe für einen Rotlichtverstoß ab 165 Euro, während sie in Griechenland auf 700 Euro ansteigt. Ähnlich sieht es bei den Strafen für die Gurtpflicht aus, wo sie in Polen bei 25 Euro beginnt und in Griechenland bei 350 Euro liegt.
Die Unterschiede in der Strafhöhe sind nicht nur ein Zeichen schlechter Vereinheitlichung, sondern auch ein Ausdruck nationaler Politiken. Während einige Staaten wie Finnland und Dänemark die Höhe der Strafen an das Einkommen des Verkehrssünders anpassen, bleibt dies in vielen anderen Ländern unberücksichtigt. Die EU-Richtlinien legen zwar Mindeststandards für die Verkehrssicherheit, wie etwa Gurtpflicht und Kindersitze, fest, doch die Umsetzung und Ausführung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen.
Ein weiterer Aspekt ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern. In vielen Fällen ist dies möglich, sofern die Strafen mindestens 70 Euro betragen. Durch den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung können Bußgelder innerhalb der EU durchgesetzt werden, was jedoch nicht für alle Mitgliedstaaten gilt. Griechenland hat diesen Beschluss bislang nicht in nationales Recht umgesetzt, was bedeutet, dass griechische Bußgelder nicht grenzüberschreitend vollstreckt werden können.
Abschließend sind die aktuellen Geschehnisse in Italien ein Beispiel für die komplexen und oft frustrierenden Regelungen im europäischen Straßenverkehr. Autofahrer müssen sich bewusst sein, dass sie auch im Ausland mit strengen Bußgeldern rechnen müssen – selbst für minimalen Geschwindigkeitsübertretungen.
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