Reisen

Berliner Familie muss Jobcenter 22 600 Euro zurückzahlen: Geldgeschenk für Pilger-Reise nach Mekka als Einkommen angerechnet

Streit um Geldgeschenk für Pilger-Reise: Berliner Familie muss 22.600 Euro ans Jobcenter zurückzahlen

Eine Familie aus Berlin hat vergeblich versucht, sich gegen die Berücksichtigung eines großzügigen Geldgeschenks für eine Pilgerreise nach Mekka als Einkommen für das Bürgergeld zu wehren. Gemäß einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sind sie nun verpflichtet, etwa 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzuzahlen. Diese Summe entspricht den Leistungen, die das Ehepaar und ihr Kind zwischen Juni 2018 und Dezember 2019 erhalten haben, obwohl sie in dieser Zeit ein Geschenk von 62.250 Euro von einer Nachbarin erhalten hatten.

Das Jobcenter war zunächst nicht über das Geldgeschenk informiert. Die Entdeckung erfolgte im Zuge von Betrugsermittlungen gegen das Ehepaar. Aufgrund der Höhe des Betrags, der deutlich über der zulässigen Geschenkgrenze von 16.500 Euro lag, forderte das Jobcenter die Leistungen zurück mit der Begründung, dass die Familie zu dieser Zeit nicht bedürftig gewesen sei.

Daniel Wom Webdesign

Die Familie führte vor Gericht an, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung gehandelt habe. Das Geld sei als Dank für die Pflegeleistungen an die Nachbarin gedacht gewesen und habe ihnen ermöglicht, ihren langgehegten Wunsch einer Pilgerreise nach Mekka zu erfüllen. Weder das Sozialgericht Berlin noch die Berufungsinstanz akzeptierten die Argumente der Familie. Die Richter bemängelten unter anderem die fehlenden Belege für die tatsächlichen Kosten der Pilgerreise und die Tatsache, dass sämtliche Zahlungen bar getätigt werden sollten. Die Barzahlung einer Flugreise mit Kosten von über 5000 Euro wurde als lebensfremd erachtet.

Lebt in Niendorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"