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Wiederholte Verwendung von Nazi-Slogan: AfD-Politiker Höcke vor Gericht

Ein prominentes Mitglied der rechtsextremen Alternative für Deutschland, das wegen des wissentlichen Gebrauchs eines Nazi-Slogans in einer Rede zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, wird nächsten Monat erneut vor Gericht stehen. Der Politiker Björn Höcke wird beschuldigt, den Slogan ein zweites Mal verwendet zu haben, wie das Gericht in Halle am Mittwoch mitteilte. Die Verhandlung ist für den 24. und 26. Juni angesetzt. Höcke plant, bei den Landtagswahlen im September für das Amt des Ministerpräsidenten in Thüringen zu kandidieren. Die Verwendung von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation kann mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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