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Prozess gegen Björn Höcke: Zweite Anklage wegen Verwendung von Nazi-Symbolen

Der Prozess gegen den bekannten deutschen Rechtspolitiker wegen des angeblichen Gebrauchs des Nazi-Slogans erneut vor Gericht

In einem weiteren Verfahren wurde am Montag ein prominenter deutscher Politiker aus dem rechten Spektrum angeklagt, wiederholt einen Nazi-Spruch bei einer politischen Veranstaltung verwendet zu haben. Der Politiker Björn Höcke, der später in diesem Jahr um das Amt des Gouverneurs in einem östlichen Bundesland kandidieren möchte, stand bereits einmal vor Gericht und wurde wegen des Gebrauchs von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation verurteilt. Dieses Urteil wird derzeit von seinen Anwälten angefochten. Das neue Verfahren vor dem Landgericht in Halle bezieht sich auf einen zweiten mutmaßlichen Vorfall mit dem gleichen Slogan.

Der erste Fall drehte sich um eine Rede in Merseburg im Mai 2021, bei der Höcke, ein prominentes Mitglied der Alternative für Deutschland-Partei, den Ausdruck „Alles für Deutschland!“ verwendete. Richter stimmten mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft überein, dass er sich der Ursprünge dieses Slogans als Kampfruf der SA-Sturmabteilung der Nazis bewusst war. Höcke, ein ehemaliger Geschichtslehrer, beteuert seine Unschuld und argumentiert, es handele sich um einen „alltäglichen Ausspruch“. Gleichzeitig legt die Staatsanwaltschaft ihm zur Last, dass er bei einer AfD-Veranstaltung im Dezember letzten Jahres in Gera erneut den gleichen Slogan verwendet habe.

Dies bringt den Politiker erneut vor Gericht, diesmal mit der Anschuldigung, bewusst gegen das Gesetz gehandelt zu haben. Die prominenten Politiker der Alternative für Deutschland haben vor allem in den ehemaligen ostdeutschen Bundesländern eine starke Basis aufgebaut, darunter auch in Thüringen, wo Höcke seine Partei bei den Wahlen am 1. September anführen möchte.

Standbein in der Region
Die Stärke der AfD in diesem Gebiet half ihr bei den Europawahlen in diesem Monat zu einem zweiten Platz mit einem Stimmenanteil von 15,9%, trotz kürzlicher Skandale und Rückschläge.

Der Vorwurf des Gebrauchs verfassungswidriger Symbole kann mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Für den Prozess gegen Höcke sind zwei Gerichtstermine angesetzt, das nächste findet am Mittwoch statt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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