In der Gesundheitsstadt Bad Nauheim sorgt ein Verkaufsautomat mit high machenden Produkten für Aufregung. Ein besorgter Bürger stellt die Frage, ob es angemessen sei, solche Produkte in einer Stadt, die sich der Gesundheit verschrieben hat, anzubieten. Dieser Automat, der HHC-Produkte wie Gummibärchen und andere psychoaktive Substanzen enthält, steht an einer stark frequentierten Ecke in der Nähe der Kerckhoff-Klinik und eines Restaurants.
Dem verärgerten Bürger sind diese Produkte ein Dorn im Auge, da er sie als gesundheitsschädlich betrachtet. Er äußert Bedenken bezüglich der Auswirkungen des Konsums von HHC in Kombination mit Alkohol, insbesondere auf die Fahrtüchtigkeit. Das Rathaus von Bad Nauheim erklärt, dass die Aufstellung solcher Automaten auf privatem Grund keine spezielle Genehmigung erfordert, solange ein angemeldetes Gewerbe dahintersteckt.
Die rechtliche Situation bezüglich des Cannabinoids HHC ist derzeit unklar, da es weder unter das Betäubungsmittelgesetz noch das Gesetz für neue psychoaktive Stoffe fällt. Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit ein mögliches Verbot von HHC und schlägt eine Änderung des NpSG-Gesetzes vor. Bis zur Klärung der Gesetzeslage plant die Stadt Bad Nauheim keine weiteren Maßnahmen gegen den Verkauf dieser Produkte. Der besorgte Bürger fordert jedoch ein Eingreifen seitens der Stadt, um den Verkauf zu unterbinden.