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Gericht verurteilt AfD-Politiker wegen Nazi-Slogan: Geldstrafe verhängt

Gericht verurteilt prominenten Politiker für Verwendung von Nazi-Slogan - Entdecken Sie die Hintergründe seiner umstrittenen Aussage

Ein Gericht hat einen der bekanntesten Figuren der rechtsextremen Alternative für Deutschland-Partei verurteilt, weil er in einer Rede ein Nazi-Slogan benutzt hat und ihm eine Geldstrafe auferlegt. Das Urteil im Prozess gegen Björn Höcke fällt wenige Monate vor einer regionalen Wahl in Thüringen, bei der er für das Amt des Gouverneurs kandidieren will. Das Landgericht in Halle verurteilte Höcke wegen der Verwendung von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation. Er wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Die Straftat kann mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe beantragt, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.

Der Fall drehte sich um eine Rede in Merseburg im Mai 2021, in der Höcke den Satz „Alles für Deutschland!“ verwendete. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass er sich seiner Herkunft als Slogan der SA-Sturmabteilung der Nazis bewusst war, während Höcke behauptete, dass es sich um eine „alltägliche Redewendung“ handele. Er erklärte vor Gericht, dass er „völlig unschuldig“ sei und bezeichnete sich selbst als „rechtschaffener Bürger“. Der 52-Jährige ist eine einflussreiche Figur im harten rechten Flügel der AfD. Höcke leitet den Landesverband der AfD in Thüringen seit 2013 und soll den Wahlkampf der Partei bei der Landtagswahl am 1. September anführen.

Er bezeichnete einst das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Schandmal“ und forderte Deutschland auf, eine „180-Grad-Wende“ in der Erinnerung an seine Vergangenheit zu vollziehen. Ein Parteigericht lehnte 2018 den Versuch ab, ihn aus der AfD auszuschließen. Staatsanwalt Benedikt Bernzen argumentierte in den Schlussplädoyers am Dienstag, dass Höcke in der Vergangenheit „strategisch und systematisch“ Nazivokabular verwendet habe. Höcke beschuldigte die Staatsanwaltschaft, keine entlastenden Umstände zu prüfen, und argumentierte, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt sei.

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Sophia Wagner ist eine führende Expertin im Bereich Promi-Journalismus und Entertainment mit über zehn Jahren Erfahrung. Sie hat Kommunikationswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und arbeitet seitdem für diverse Magazine und Online-Plattformen, wo sie sich auf die Welt der Prominenten spezialisiert hat. Sophia ist Mitglied im Verband der Unterhaltungsjournalisten Deutschlands und hat mehrere Auszeichnungen für ihre exklusiven Interviews und tiefgehenden Porträts erhalten. Sie ist eine regelmäßige Korrespondentin für Roter-Teppich-Events und Filmfestivals und hat eine breite Leser- und Zuschauerschaft sowohl im Print- als auch im Online-Bereich. Neben ihrer journalistischen Arbeit ist Sophia auch als Moderatorin für diverse TV-Formate im Bereich Unterhaltung tätig. In ihrer Freizeit reist sie gerne und hat ein Faible für Mode und Design.
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