![Gericht verurteilt AfD-Politiker wegen Nazi-Slogan: Geldstrafe verhängt](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
Ein Gericht hat einen der bekanntesten Figuren der rechtsextremen Alternative für Deutschland-Partei verurteilt, weil er in einer Rede ein Nazi-Slogan benutzt hat und ihm eine Geldstrafe auferlegt. Das Urteil im Prozess gegen Björn Höcke fällt wenige Monate vor einer regionalen Wahl in Thüringen, bei der er für das Amt des Gouverneurs kandidieren will. Das Landgericht in Halle verurteilte Höcke wegen der Verwendung von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation. Er wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Die Straftat kann mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe beantragt, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Der Fall drehte sich um eine Rede in Merseburg im Mai 2021, in der Höcke den Satz „Alles für Deutschland!“ verwendete. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass er sich seiner Herkunft als Slogan der SA-Sturmabteilung der Nazis bewusst war, während Höcke behauptete, dass es sich um eine „alltägliche Redewendung“ handele. Er erklärte vor Gericht, dass er „völlig unschuldig“ sei und bezeichnete sich selbst als „rechtschaffener Bürger“. Der 52-Jährige ist eine einflussreiche Figur im harten rechten Flügel der AfD. Höcke leitet den Landesverband der AfD in Thüringen seit 2013 und soll den Wahlkampf der Partei bei der Landtagswahl am 1. September anführen.
Er bezeichnete einst das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Schandmal“ und forderte Deutschland auf, eine „180-Grad-Wende“ in der Erinnerung an seine Vergangenheit zu vollziehen. Ein Parteigericht lehnte 2018 den Versuch ab, ihn aus der AfD auszuschließen. Staatsanwalt Benedikt Bernzen argumentierte in den Schlussplädoyers am Dienstag, dass Höcke in der Vergangenheit „strategisch und systematisch“ Nazivokabular verwendet habe. Höcke beschuldigte die Staatsanwaltschaft, keine entlastenden Umstände zu prüfen, und argumentierte, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt sei.
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