In der Gesundheitsstadt Bad Nauheim sorgt ein Verkaufsautomat mit high machenden Produkten für Aufsehen. Ein verärgerter Bürger bemängelt die Platzierung des Automaten an einer prominenten Ecke nahe der Kerckhoff-Klinik und bezeichnet die angebotenen Produkte als gesundheitsschädlich. Der Automat bietet neben HHC-Produkten auch Tabak, E-Zigaretten und Lutschbonbons an. Um an den Automaten Produkte zu erwerben, müssen Kunden per Personalausweis oder Führerschein ihr Alter nachweisen. Das zuständige Unternehmen aus Bad Nauheim war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Die städtische Pressestelle betont, dass der Automat auf privatem Grund steht und keine gesonderte Genehmigung der Stadt erforderlich war. Laut Gewerbeordnung muss ein Gewerbe für Verkaufsautomaten nicht standortbezogen angemeldet werden. Die Stadt verweist auf die aktuelle Gesetzeslage und informiert darüber, dass das künstlich hergestellte Cannabinoid HHC derzeit weder unter das Betäubungsmittelgesetz noch das Gesetz für neue psychoaktive Stoffe fällt. Das Bundesgesundheitsministerium prüft ein mögliches Verbot von HHC und schlägt eine Änderung des NpSG-Gesetzes vor.
Der verärgerte Bürger fordert, dass das Rathaus den Eigentümer und Aufsteller des Automaten darüber informiert, dass die Gesundheitsstadt den Verkauf der Produkte nicht unterstützt. Er plädiert dafür, den Verkauf zumindest bis zur Klärung der rechtlichen Situation auszusetzen. HHC ist ein halbsynthetisches psychoaktives Cannabinoid, das in einigen Ländern bereits verboten ist und in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone operiert. Es besteht die Möglichkeit, dass auch hierzulande ein Verbot folgen könnte.